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Keine Staatsbürgerschaft wegen Strafzetteln

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Symbolbild

Wien. Ein aktueller Fall, in dem die Staatsbürgerschaft aufgrund von Strafzetteln verweigert wurde, scheint eher Regel als Ausnahme zu sein. Betroffen ist ein Berufskraftfahrer, der in Schwarzach geboren ist und sich bemühte, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Er hat in den letzten fünf Jahren sieben Strafzettel bekommen, deswegen wird ihm jetzt die österreichische Staatsbürgerschaft verweigert. Hierbei handelt es sich beispielweise um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 km/h oder die Nichtbeachtung eines „Einfahrt verboten“-Schildes. Insgesamt geht es um Strafen von 410 Euro.

Im März dieses Jahres gab es einen ähnlichen Fall. Dabei ging es um eine fehlende Auto-Plakette sowie eine Alkofahrt, wegen derer einer ehemals in Niederösterreich lebenden Frau die österreichische Staatsbürgerschaft verweigert wurde. Sie beantragte diese 2008. Diesem Antrag wurde durch Niederösterreich nach sechs Jahren zugestimmt unter der Voraussetzung, dass sie ihre EU-Staatsbürgerschaft in den kommenden zwei Jahren ablege. Dies tat die Betroffene, um dann von der Verwaltung in Wien, wohin sie in der zwischenzeit übersiedelt war, mitgeteilt zu bekommen, dass angesichts des „gravierenden Gesetzesbruches“ keine österreichische Staatsbürgerschaft für die nun Staatenlose möglich wäre. Der Fall ist inzwischen beim EuGH.

Der Gesetzestext ist in solchen Fällen ist eindeutig: Wenn mehr als eine Verwaltungsübertretung dokumentiert ist, gibt es keine Staatsbürgerschaft. Diese Regelung, die vermeintlich vor Gefährdung schützen soll, reiht sich ein in eine Reihe von Gesetzgebungen, die es in Österreich besonders schwer machen, die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Quelle: Heute/Der Standard

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