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Der Justizapparat als Instrument imperialistischer Machtausübung

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Gastautor: Gerhard Oberkofler, geb. 1941, Dr. phil., Universitätsprofessor i.R. für Geschichte an der Universität Innsbruck.

Was ist das Vermächtnis der „Gruppe Soldatenrat“?

Vorbemerkung

„Komm mir nicht mit dem Rechtsstaat“ – so ist der Titel eines Buches (Berlin 2021) von Friedrich Wolff und Egon Krenz, welches „Ein Gespräch zwischen einem fast hundertjährigen Juristen und einem langjährigen DDR-Politiker“ aufzeichnet. Friedrich Wolff, geboren in Berlin-Neukölln 1922, der die Naziherrschaft gerade noch überlebt hat, ist nach 1945 in die Kommunistische Partei Deutschlands eingetreten, hat Rechtwissenschaft an der Humboldt Universität studiert und war dann Jahrzehnte lang als Rechtsanwalt und Vorsitzender des Berliner Rechtsanwaltskollegiums in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) tätig. Bei den in diesem neuen sozialistisch demokratischen Deutschland angestrengten Schauprozessen (1960 und 1963) gegen die in der bürgerlich demokratischen Bundesrepublik Deutschland (BRD) von Konrad Adenauer (1876–1967) in sein Kabinett aufgenommenen und in der Öffentlichkeit bekannten Naziverbrecher Theodor Oberländer (1905–1998) und Hans Maria Globke (1898–1973) war Wolff Pflichtverteidiger. Diese Prozesse machten auf die Herrschaftskontinuität der für den Nationalsozialismus verantwortlichen Eliten der sich wieder aufrüstenden BRD aufmerksam und dokumentierten zugleich die antifaschistische Orientierung der DDR. Der Verwaltungsjurist Globke, der die Nürnberger Rassegesetze als Grundlage der Judenausrottungspolitik formuliert und kommentiert hat, war von 1953 bis 1963 Chef des Kanzleramtes der BRD, der Ökonom Oberländer, der die Aggression Deutschlands in den Osten direkt mit vorbereitete, war in der BRD von 1953 bis 1961 Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. In eben diesen Jahren verschärfte diese BRD die Verfolgung von Kommunisten, die wegen ihres Einsatzes für den Frieden wegen Hochverrat, Staatsgefährdung und Landesverrat verfolgt und verurteilt wurden.[1] In Österreich wurden die in der DDR angestrengten Prozesse von Seiten der überlebenden Opfer aufmerksam verfolgt. Der Wiener Jurist aus der Arbeiterklasse Eduard Rabofsky (1911–1994) wohnte der Hauptverhandlung gegen Globke vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR als Mitglied der internationalen Juristenkommission zur Untersuchung von Naziverbrechen in Berlin bei.[2] Sein Kommentar zur Verurteilung von Globke (in Abwesenheit lebenslange Zuchthausstrafe) am 23. Juli 1963: „Dr. Hans Maria Globke, dessen Tätigkeit als Ministerialrat im Reichsinnenministerium selbst im Bonner Bundestag als Verrat an der Menschenwürde und als Schändung des deutschen Namens bezeichnet wurde, ist vor der gesamten Welt rechtskräftig verurteilt worden“.[3] Für den israelischen Rechtsanwalt Michael Landau war die objektive Prozessführung in Berlin „beeindruckend“ und eine Fortführung des Prozesses gegen Adolf Eichmann (1906–1962).[4] Das freilich änderte nicht daran, dass Globke als Urlaubsgast im österreichischen Bad Gastein willkommen blieb, zumal er seit 1956 Täger des „Großen goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich“ war. Rolf Hochhuth (1931–2020) hat in seinem Stück „Juristen“ mit einem Toten die vielen in der BRD tätigen Globkes als „feine Maxe“ beschrieben, „die allenfalls, wenn man ihnen drei Dutzend Todesurteile nachweist, höflich gebeten werden, vorzeitig in Pension zu gehen, bei voller Höhe“.[5] Egon Krenz, geboren 1937 in Kolberg in Pommern, und Friedrich Wolff haben sich darüber unterhalten, was Recht in Deutschland bedeutet. Krenz ist politisch in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sozialisiert worden und war bis zur Aneignung der DDR durch die BRD der Nachfolger von Erich Honecker (1912–1994) Generalsekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED, Staatsratsvorsitzender und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates der DDR. Bei den „Schauprozessen“ der DDR ging es um die Verurteilung von in der BRD in führenden Positionen des Staatsapparats befindlichen und vom dortigen Justizapparat nicht angeklagten Tätern. Die in deren Tradition verbliebene BRD kriminalisiert mit ihrem Justizapparat auf allen Ebenen das politische System der 1990 vereinnahmten sozialistisch demokratischen DDR. Der BRD ging es dabei um die Stärkung der herrschenden Klasse und ihr Justizapparat signalisiert die Machttendenz jener Gruppen, die in ihr die größte Macht haben. Die Vorteile der Herrschenden in der BRD sind wichtiger als die Wahrheit. Egon Krenz wurde von der wiederbelebten Berliner „Frontstadt-Justiz“ 1997 wegen „Totschlags und Mitverantwortung für das Grenzregime der DDR“ angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. So wie Erich Honecker (1912–1994) und die vielen anderen wurde Krenz wegen seiner politischen Überzeugung, die im Widerspruch zur imperialistischen Zentralmacht der Europäischen Union steht, verurteilt. Die von Krenz eingeschlagenen Rechtswege änderten daran nichts ändern. Der bürgerlich demokratische Rechtsstaat funktioniert hinauf bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Interesse der herrschenden Machtverhältnisse, die wiederum von den auf dem Eigentum basierenden Produktionsweise bestimmt sind.

Ein Reich – Ein Recht – Ein Volk

Zum Recht und zu seiner Funktion gibt es seit alters her in den Bibliotheken eine selbst für Spezialisten unüberschaubare Literatur. Solche Bibliotheken können allerdings durch kleine Bändchen aufgewogen werden wie zum Beispiel durch die mit der vorangestellten Sentenz „Macht macht Recht, aber auch Unrecht“ Schrift des marxistischen Rechtsphilosophen Hermann Klenner (*1926) über „Recht und Unrecht“.[6]Zu den fundamentalen Ordnungselementen des deutschen Reiches gehörte das Strafrecht, das im Justizapparat vorgedacht und im Auftrag ihrer profitierenden Eliten exekutiert wurde. Die Wirklichkeit des Unrechts, die im Ursprung als Wurzel des Rechts gelten kann, ist nicht nur abrufbar, sondern präsent. Am 16. Mai 1938 fand im Wiener Justizpalast ein Festakt mit dem deutschen Reichsjustizminister Franz Gürtner (1881–1941) statt, bei dem sich repräsentative Abordnungen der österreichischen Justiz mit dem an der Wiener Universität ausgebildeten Justizminister Franz Hueber (1884–1981) einfanden, um die österreichische Justiz in die Obhut der Reichsjustiz zu übergeben. „Ein Recht, ein Reich, ein Volk“ war die von Gürtner hinausgegebene Losung,[7] was der gesetzestreue österreichische Justizapparat als Ganzes vorbehaltlos aufnahm. Denn das Recht mit dem Strafrecht im Zentrum als todbringende Gewalt hatte in diesem selbst jene Tradition, die mit dem Namen des Wiener Universitätslehrers und Akademiemitglieds Wenzeslaus Graf Gleispach (1876–1944) personalisiert werden kann. Der junge Absolvent der Wiener Juristenfakultät Friedrich Nowakowski (1914–1987) wird diese Präsentation mit karrieristischem Blick auf seine eigene akademische Zukunft gesehen und sein eigennütziges Verhalten als Strafrechtler darnach orientiert haben. Vielleicht war insgesamt für das Strafrecht das am 19. Dezember 1940 eröffnete Museum der „hochnotpeinlichen Justiz“ mit seinen Torturinstrumentarium in der Wiener Herrengasse Nr. 9 eine Inspiration, auch wenn diese Sammlung des Wiener Senatsrates Hans Liebl (1877–1950) das anno dazumal der „bösen, alten Zeit“ zur Ausstellung brachte.[8]

Das Strafrecht sollte alle Lebensgebiete erfassen. Die strafrechtswissenschaftliche Ausarbeitung der Anklage wegen Abhörens und Verbreitens englischer Rundfunknachrichten („Verbrechen nach § 2 Rundfunkverordnung“) der am 7. April 1944 geköpften Rudolf Schalplachta (1919–1944) und Johann Schalplachta (1920–1944) wird einer der Höhepunkte von Nowakowski als praktizierender Strafrechtswissenschaftler gewesen sein.[9] Nowakowski konnte nach 1945 eine neue Laufbahn als allseits geschätzter Strafrechtswissenschaftler an der Innsbrucker Universität beginnen, die ihn an die Seite von Justizminister Christian Broda (1916–1987) geführt hat.[10] Hat es für den Sozialdemokraten Broda keine Alternativen zu Nowakowski, der ja nur seine Pflicht als Strafrechtler und deutscher Kleinbürger erfüllt hat, gegeben? Broda, der sich glaubwürdig für die Menschenrechte und gegen die Todesstrafe eingesetzt hat, hätte in Wien den ihm aus der Zeit des Widerstandes bekannten Eduard Rabofksy als Konsulent wählen können. Rabofsky ist allerdings überzeugter Kommunist geblieben und war in dem von Broda hofierten bürgerlich akademischen Universitätsleben Außenseiter. Nowakowski erhielt jedenfalls 1964 – sozusagen zum 20jährigen Gedenken an die beiden hingerichteten Schalplachta – zur Vollendung seines 25jährigen Dienstjahres für „treue Dienste“ eine Jubiläumszuwendung der Republik Österreich.[11] 

Wenzeslaus Graf Gleispach hat den von der Habsburgermonarchie und dem Deutschen Reich herbeigeführten imperialistischen Krieg auf das Verschulden Serbiens reduziert und strafrechtlich die Auslöschung dieses Staates mit seiner Bevölkerung verlangt. „Für das Verbrechen des Staates gibt es nur eine Methode der Strafrechtspflege und das ist der Krieg“ war einer seiner Rechtssätze, die sich in den imperialistischen Ländern bis in die Gegenwart herauf durchgesetzt hat. Die k. u. k. Wehrmacht wurde von einem brutalen Militärjustizapparat begleitet. Nach 1918 ist Gleispach besonders wegen seiner Gesinnung gegen Juden, gegen die slawischen Völker und gegen Marxisten von seinen Kollegen applaudiert worden.[12] Es gelte so Gleispach, den „Heroismus der Front“ mit dem Strafrecht „im Ausschalten oder Vernichten der Volksschädlinge“ zu begleiten.[13] Gleispach ist mit seinem konkreten Einfluss auf das Recht als normierter Wille des Imperialismus bei weitem bedeutender als Hans Kelsen (1881–1973), der mit seinen abstrakten, Papier bleibenden Verfassungskonstrukten zu einer die Wirklichkeit der Juristenwelt verfremdenden Ikone angehoben ist. Zum Begräbnis von Gleispach am 20. März 1944 reiste der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Berlin Wolfgang Siebert (1905–1959) an, um an dem von der Stadt Wien gestifteten (bis 1986) Ehrengrab am Zentralfriedhof Gleispach als Vorkämpfer deutscher Rechtswissenschaft zu würdigen. Der Präsident der Akademie der Wissenschaften Heinrich Ritter von Srbik (1878–1951) betonte dessen „Eintreten für das Großdeutsche Reich“, während der amtierende Rektor der Wiener Universität Eduard Pernkopf (1888–1955) als erster Sprecher an der Bahre seinen Vorgänger Gleispach als vornehme Persönlichkeit und als einen „echten deutschen Gelehrten“ charakterisierte. Ein solcher war der Anatom Pernkopf selbst, er konnte sich noch in der Nachkriegszeit darüber freuen, dass ihm von der Wiener Justiz die hingerichteten „Spitzbuben“ in sein Anatomieinstitut abgetreten worden sind.[14] Einige Jahre vor Gleispachs Begräbnis war ohne „rechtswissenschaftliche“ Begleitung auf dem Friedhof in Bad Ischl der humanistische Friedenskämpfer und Völkerrechtler der Wiener Universität Heinrich Lammasch (1853–1920) beerdigt worden.[15]„So begräbt man die Besiegten unsterblicher Ideen!“ schreibt Stefan Zweig (1881–1942) an Romain Rolland (1866–1944).[16] Lammasch war wegen seiner Haltung auch kein Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien, deren ordentliches Mitglied Ludwig Adamovich sen. (1890–1955), Starjurist der Wiener Rechtsfakultät, auf Gleispach einen akademisch schönen, also die Wahrheit verhüllenden Akademienachruf veröffentlicht hat, 1946 nach der Befreiung Österreichs.[17] Roland Graßberger (1905–1991), Jurist und Rektor der Wiener Universität, der sich auf die Kriminalisierung von Homosexuellen spezialisiert hatte, hebt in einem Artikel noch Mitte der 1960er Jahre hervor, dass Gleispach sich wegen seines Verständnissen für die Jugend außerordentlicher Beliebtheit bei den deutschen Studenten erfreut und eine einmalige legislative Begabung gehabt habe.[18] 

Das Denken der Gleispach war in dem an den österreichischen Rechtsfakultäten ausgebildeten Justizapparat zuhause. Die deutsche Naziherrschaft konnte sich darauf verlassen. Schon am 12. Mai 1938 war nach der altersbedingten Pensionierung des antisemitischen Burschenschafters und für die Vertreibung der Juden eintretenden Präsidenten Franz Dinghofer (1873–1956) der Rat des Obersten Gerichtshofes August Zellner (1879–1956) mit der Leitung des Obersten Gerichtshofes mit seiner nach dem „Umbruch“ institutionalisierten Abteilung Österreich betraut worden. Als dieser mit Ende März 1939 zu bestehen aufgehört hat,[19] wurde der Ostmärker Zellner Richter in obersten Gerichtshöfen des deutschen Reichs.[20] Dem Reichsgericht Leipzig und dann wieder dem Oberlandesgericht Wien wurde zugeteilt Robert Kauer (1901–1953) aus Wien. Der Innsbrucker Artur Köllensperger (1884–1940) war schon seit 1931 im Strafsenat des Reichsgerichts in Berlin. Karriere machte der noch von Kurt Schuschnigg (1897–1977) zum Sektionschef im österreichischen Justizministerium beförderte Hugo Suchomel (1883–1957), der in derselben Eigenschaft (Ministerialdirigent) in das Reichsjustizministerium nach Berlin versetzt wurde, von wo aus er 1946 wieder in das Wiener Justizministerium zurückgekehrt ist. Obschon 1948 altersbedingt pensioniert, wurde Suchomel „wegen seiner außergewöhnlichen Fachkenntnisse“ mit Sondervertrag durch den ihm persönlich bekannten Justizminister und Absolventen der Wiener Rechtsfakultät Josef Gerö (1896–1954) weiterverwendet.[21] Mit seinem Wiener Kollegen Karl Lißbauer (1882- 1941), der 1939 zum Senatspräsidenten im Reichsgericht ernannt worden war, hat Suchomel österreichische Strafgesetze kommentiert. Es ist eine ziemlich belanglose akademische Historikerdiskussion, ob Gleispach, Zellner oder Suchomel und andere nun Mitglieder oder Anwärter der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) waren oder nicht, sie trugen jedenfalls für die mörderische Justiz des deutschen Reiches Verantwortung. Suchomel, über dessen Rolle im befreiten Österreich nach 1945 vor Gericht nur diskutiert wurde,[22] konnte sich auf den Justizapparat verlassen. Zu diesem gehören seine Ausbildungsstätten an den Universitäten, weshalb ihm die Universität Wien am 17. März 1957 das Doktordiplom ehrenhalber erneuerte. Von Berlin aus hat Suchomel unterm 27. November 1944 den Erlass nach Wien hinausgegeben: „Ich habe einen weiteren Scharfrichter mit dem Wohnsitz in Wien bestellt. Der neue Scharfrichter ist zuständig für die Vollstreckungsorte Graz und Wien. Er wird angefordert durch den Oberstaatsanwalt in Wien“.[23]

Österreichische Gegner des Deutschen Krieges gegen die Sowjetischen Völker werden vom Justizapparat zu Tode verurteilt und hingerichtet

Der am 29. Juni 1919 im IX. Bezirk von Wien geborene Alfred Rabofsky hat als Jugendlicher nie an einer legalen Arbeiterversammlung teilnehmen können. Er war noch Schüler, als solche 1933 vom österreichischen Rechtsregime verboten worden sind. Im Umfeld seines älteren Buders Eduard Rabofsky, der Maschinenschlosser war, lernte Alfred Rabofsky als Schriftsetzerlehrling die Idee kennen, sich mit allen Konsequenzen und in allen Dimensionen an die Seite der Unterdrückten und Opfer des deutschen Imperialismus zu stellen. Nach seiner am 20. Mai 1940 erfolgten Einberufung zur deutschen Wehrmacht wollte er, der zuletzt Sanitätsunteroffizier war, über die barbarische Lüge vom Deutschen Heldenkampf gegen die Sowjetvölker informieren und zum Kampf für die befreiende Wahrheit aufmuntern. Er war Kommunist und nahm bewusst das Märtyrertum in Kauf.[24] Um und mit Alfred Rabofsky bildete sich ein aus dem illegalen Kommunistischen Jugendverband systematisch aufgebautes kleines Kollektiv, das von der Geheimen Staatspolizei als „Gruppe Soldatenrat“ nach dem Titel einer von diesem 1941 hergestellten Flugschrift benannt wurde. 1941 und 1942 war diese österreichische „Gruppe Soldatenrat“ die bedeutendste Widerstandsorganisation innerhalb der deutschen Wehrmacht. Sie hatte eine dem Absolventen der Wiener Juristenfakultät und Wehrmachtsoffizier Rudolf Kirchschläger (1915–2000) diametral entgegengesetzte Auffassung von Pflichterfüllung. Dieser hat noch im März 1945 als Hauptmann der deutschen Wehrmacht junge Offiziersanwärter aus Wiener Neustadt gegen die zur Befreiung Österreichs angetretenen Sowjettruppen befehligt. Die „Gruppe Soldatenrat“, von der Staatspolizei von Anfang an unter Beobachtung, stand in der ersten Reihe, welche die Verhältnisse nicht nur ändern wollte, sondern wusste, dass diese umgekehrt werden müssen.

„Im Namen des deutschen Volkes in der Strafsache gegen

  1. den Schlosser Friedrich Muzyka aus Wien, geboren am 7. Juli 1921 in Wien,
  2. den Schriftsetzer Alfred Rabofsky aus Wien, geboren am 29. Juni 1919 in Wien,
  3. die Tabelliererin Ernestine Diwisch aus Wien, dort geboren am 23. März 1921,
  4. die Angestellte der Auslandsbriefprüfstelle Anna Wala aus Wien, dort geboren am 21. März 1891,
  5. die Postinspektor-Anwärterin Sophie Vitek aus Zwettl, geboren am 11. Januar 1919 in Wien,
  6. die Hilfsarbeiterin Ernestine Soucek geb. Glaser aus Wien, geboren am 2. Oktober 1892 in Wien 

Rabofsky in dieser Sache in gerichtlicher Untersuchungshaft, die übrigen Angeklagten in Schutzhaft, wegen Vorbereitung zum Hochverrat hat der 5. Senat des Volksgerichtshofs in der Sitzung vom 8. Februar 1944, an welcher teilgenommen haben

als Richter:

Senatspräsident Dr. [Kurt] Albrecht [(1885–1962)], Vorsitzender,
Landgerichtsrat Dr. [Alfred] Zmeck [(1899–1971)],
SA-Gruppenführer [Karl] Haas [(1878–1949)],
NSKK-Obergruppenführer [Joseph] Seydel [(1887–1945)],
Admiral a. D. [Willy] von Nordeck [(1888–1956)],
als Vertreter des Oberreichsanwalts: Landgerichtsdirektor Dr. [Gerd] Lenhardt [(1898–1986)],
für Recht erkannt:

Sämtliche Angeklagten bis auf die Angeklagte Soucek haben teilweise bis Herbst 1941, teilweise auch bis Frühjahr 1942 durch Mitarbeit bei einer Zersetzungsaktion durch Flugschriftenverbreitung seitens des kommunistischen Jugendverbandes in Wien den Hochverrat organisatorisch und agitatorisch vorbereitet und, da dies während des jetzigen Krieges geschah, dadurch zugleich unternommen, den Feinden unseres Reiches Vorschub zu leisten und unserer Kriegsmacht einen Nachteil zuzufügen.

Die Angeklagte Soucek hat mehrmals ihre Wohnung zur Fertigmachung der Flugschriften-Sendung für den Postversand zur Verfügung gestellt und dadurch den übrigen Mitangeklagten durch die Tat Hilfe geleistet.

Es werden daher verurteilt:

Die Angeklagten Muzyka, Rabofsky, Diwisch, Wala und Vitek
zum Tode
und zum Ehrenrechtsverlust auf Lebensdauer,
die angeklagte Soucek zu acht Jahren Zuchthaus und zum Ehrenrechtsverlust auf die gleiche Zeitdauer. Auf diese Strafe werden sieben Monate der von der Angeklagten Soucek erlittenen Schutzhaft als verbüßt angerechnet.
Als Verurteilte haben sämtliche Angeklagten auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe.

[…]

Den so festgestellten äußeren Sachverhalt hat der Senat folgendermaßen rechtlich beurteilt:

Über die hochverräterische Natur der Bestrebungen des KJV. in Wien braucht kein Wort verloren zu werden. Sie ist schon deshalb ohne weiteres klar, weil der Kommunismus seit jeher als der erklärte Feind des nationalsozialistischen Deutschlands aufgetreten ist, bereit, jedes Gewaltmittel zur Beseitigung des ihm verhaßten Regimes und zur Zerreißung und Entmachtung Deutschlands anzuwenden. Die vom KJV. zur Erreichung seiner Ziele betriebene Zersetzungspropaganda durch Versendung von Hetzschriften an Front und Heimat war außerdem geeignet, der Kriegsmacht des Reichs einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Auch das bedarf keiner näheren Erörterung. Jeder, der sich im Rahmen des KJV. an diesen Umtrieben beteiligt, verwirklicht daher den Tatbestand des Verbrechens der Vorbereitung zum Hochverrat und der Feindbegünstigung (§§ 80, 83 Abs. 2, 91 b StGB.).

[…]

Die Angeklagten Muzyka, Rabofsky, Diwisch, Wala und Vitak waren gemäß § 91 b StGB. zu bestrafen. Wohl ist es richtig, daß der Tatbeitrag der einzelnen Angeklagten verschieden groß ist, doch kann dies keinesfalls etwa zur Anwendung des zweiten Absatzes des § 91 b Anlaß geben. Denn zur bestrafenden Beurteilung der Gefährlichkeit und der möglichen Folgen der Tat dieser Angeklagten darf nicht einzeln betrachtet werden, was dieser oder jener von ihnen getan hat. Es muß vielmehr das Verhalten der Angeklagten als Gesamtheit zur Grundlage genommen werden Es zeigt sich dabei, daß die Tat des einen oder die Tat des anderen nicht denkbar ist, daß alle auf ein gemeinsames Ziel hinstrebten und zu dessen Erreichung bewußt zusammenwirkten. Daher haften alle diese Angeklagten als Mittäter für das festgestellte Tatgeschehen und dessen erstrebten und möglichen Erfolg in gleicher Weise (§ 47 StGB.). Demnach wurden die Angeklagten Muzyka, Rabofsky, Diwisch, Wala und Vitek zum Tode verurteilt. Bei der Schwere der Tat kam nur diese höchste Strafe bei den genannten Angeklagten in Frage.

[…]

Gez. Dr. Albrecht Dr. Zweck“

Auf 17 maschinegeschriebenen Seiten ist dieses Dokument des deutschen Strafrechts mit der Aktenzahl 7 J 438/43 / H 140/43 niedergeschrieben und überliefert. Diwisch, Muzyka, Rabofsky und Wala wurden am 8. Februar 1944 hingerichtet, Vitek überlebte die Todeszelle.

Vergeblich hat Eduard Rabofsky gegen den in der BRD zuerst als Oberlandesgerichtsrat in Neustadt, später als Anwalt in Neuwied zugelassenen Gerhard (Gerd) Lenhart Untersuchungen wegen dessen grausamer staatsanwaltschaftlicher Anklage verlangt. Die Bedingungen in der BRD ließen die Erinnerungen an solche Justiztäter nicht zu.[25] 

Willi Weinert aus Wien hat das bleibende Verdienst, alle Biografien der im Wiener Landesgericht hingerichteten WiderstandskämpferInnen gesammelt und ediert zu haben.[26] Dort finden sich die Worte, die Friedrich Heer (1916–1983), Christ und Kulturhistoriker in Wien, am 18. September 1954 in Wiener Landesgericht eine Erinnerung an Alfred Rabofsky gesprochen hat:[27]

„Von diesem jungen Schriftsetzer können wir lernen, was wir heute zuerst brauchen, eine gute Kraft und eine gute illusionslose Hoffnung. Die Kraft, um Widerstand zu leisten auch einer scheinbare allmächtigen Machtmaschine gegenüber, und die Hoffnung, dass es immer wieder Menschen geben wird, für die ihr Gewissen entscheidender ist als die Furcht und Angst“.

Resümee

Der Befreiungstheologe Jon Sobrino (*1938) schreibt mit Blick auf die Märtyrer in Lateinamerika, dass Verfolgung und Martyrium als eine Einheit zu betrachten sind: „Für uns ist das Martyrium daher keine punktuelle Wirklichkeit, d. h. etwas, was sich ab und zu deutlich wahrnehmbar ereignet und dabei auf einen bestimmten Ort und eine bestimmte Zeit eingegrenzt ist, sondern sie ist die logische Folge, der Endpunkt der Verfolgung. Die Verfolgung ist daher Vorbereitung und Anfang des Martyriums“.[28] Indem die Mitglieder der „Gruppe Soldatenrat“ im Rahmen des Kommunistischen Jugendverbandes für die Befreiung von der Unterdrückung im Deutschen Reich und gegen die durch den Überfall auf die Sowjetunion beabsichtigte Versklavung der slawischen Völker eingetreten sind, haben sie Verfolgung und Tod als ihr Opfer für den Kampf um eine humane Zukunft gesehen. Für Christen mag also diese kleine kommunistische „Gruppe Soldatenrat“, wenn sie denn ihnen bekannt wird, als eine Gruppe von Märtyrer Beachtung finden und auf einer Ebene mit den befreiungstheologischen Märtyrern in El Salvador gestellt werden. 

Wer in der Gegenwart die unter dem Deckmantel „Kampf gegen den Terrorismus“ strafrechtliche Aufrüstung der Rechtsregime innerhalb der Europäischen Union, dessen deutscher Zentralmacht die Republik Österreich von ihren Eliten diesmal ohne manipulierte Volksabstimmung angeschlossen wurde, verfolgt, muss sich an die Rolle des Justizapparats vor und in den beiden letzten Weltkriegen erinnern. Es gibt keine Unschuldsvermutung mehr und alle jene Menschen und Länder werden als Terroristen bezeichnet, die nicht die Politik der Herrschaft des Reichtums gegen die Armen unterstützen. Als Terrorist galt bis 2008 auch Nelson Mandela (1918–2013), weil er die US-Geschäfte mit dem Apartheidregime störte.[29] In Österreich wird die Solidarität mit der kurdischen Befreiungsbewegung und ihrer Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê=PKK) ebenso kriminalisiert wie die Solidarität mit dem palästinensischen Kampf für die Befreiung von der israelischen Gewaltherrschaft. Es ist das kein qualifizierbarer Unterschied zur Kriminalisierung des KJV. in den Jahren nach 1933 und 1938 durch die damaligen Regime. 

Es hat ja Sinn gemacht, dass die 1917 angetretene Sowjetregierung als eine der ersten Maßnahmen neben den politischen Institutionen die rechtlichen Institutionen des zaristischen Regimes abgeschafft hat, welchem Vorbild 1949 die Volksrepublik China gefolgt ist. Jewgeni B. Paschukanis (1891–1937) hat den bürgerlichen Rechtsstaat als einer der Bourgeoisie sehr bequeme „Fata Morgana“ bezeichnet.[30] Das ist im Vergleich zu Friedrich Dürrenmatt (1921–1990), der das bürgerliche Recht der Schweiz als das eines „Wolfsstaates“ bezeichnete, noch milde ausgedrückt.[31] 

Der US-amerikanische Befreiungstheologien Daniel Berrigan SJ, der wegen seines aktiven Protestes gegen den völkermörderischen Krieg der USA in Vietnam zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist, hat die Funktion des Justizapparates der imperialistischen Länder kompromisslos gekennzeichnet:

„Der Beruf des Juristen ist einer von jenen Berufen, die in der weiten Welt des Menschen einfach gegen den Menschen handeln. Die führenden amerikanischen Rechtsschulen bringen jedes Jahr eine große Zahl von Juristen hervor, die sich beruflich in ein Versteck vor jedem sozialen Wandel, jedem menschlichen Interesse zurückziehen. Diese Schulen bringen Richter hervor, die Leute wie mich und meinen Bruder strafrechtlich verfolgen, anstatt jene zu belangen, die einen völkermordenden Krieg anzetteln. Sie bringen Juristen hervor, die bei den Vereinten Nationen oder bei den Gesandtschaften in aller Welt für Amerika mit Kleinigkeiten hausieren gehen, etwa mit Regierungsprogrammen, die markiert oder offen rückschrittliche nationalistische Ziele verfolgen. Diese Ziele sind eine Mischung von Militarismus, Nationalismus und Krieg, der zwar auf ein festes Gebiet beschränkt ist, aber deshalb nicht weniger Beute einbringt. Wenn die Gegenwart ein Maßstab für die Zukunft ist, dann festigen diese Schulen ein Gesellschaftssystem, das die beständig wachsende Wirtschaftshegemonie Amerikas im Ausland zum Ziele hat, während im Inland Armut und Rassenhass immer mehr anzuwachsen drohen. In der Tat, der Beruf der Juristen verliert immer mehr den Zusammenhang mit den Bedürfnissen, den Problemen, ja den Menschen selbst“.[32]

Papst Franziskus (*1936), der aus demselben Orden wie Berrigan SJ kommt, hat aus der Rolle der Justiz in der Geschichte Schlussfolgerungen für die Gegenwart gezogen: „Das Erste, was Juristen sich heute fragen sollten, ist, was sie mit ihrem Wissen tun können, um diesem Phänomen, das die demokratischen Einrichtungen und auch die Entwicklung der Menschheit in Gefahr bringt, entgegenzuwirken. Konkret besteht die gegenwärtige Herausforderung für jeden Strafrechtler darin, die Irrationalität des Strafens, die unter anderem in Masseninhaftierungen, Überfüllung und Folter in den Gefängnissen, Willkür und Missbrauch durch Sicherheitskräfte, Erweiterung des Strafbereichs, Kriminalisierung des sozialen Protests, Missbrauch der Vorbeugehaft und Ablehnung der elementarsten straf- und verfahrensrechtlichen Garantien zum Ausdruck kommt, einzudämmen.“[33] 

Offen und aggressiv wird heute von der weltweit als Interventionsallianz operierenden NATO gegen Minsk und Moskau der Krieg angekündigt. Die Einkreisungspolitik Richtung Weißrussland und Russland ist abgeschlossen. Obschon unmittelbar wieder das Leben der Völker des europäischen Ostens bedroht wird, schweigt der imperialistische Justizapparat, der Leben schützen sollte. Von Deutschland aus werden wieder völkerrechtswidrige Aggressionskriege geführt und Kriege global durch riesige Waffenexporte vorbereitet. Und wie selbstverständlich wird auf EU-Ebene über die Entwicklung eines neuen Kampfflugzeugs mit einem Budget von weit über 100 Milliarden Euro geredet. Das Österreich der Gegenwart schaut nicht nur zu, sondern beteiligt sich schamlos daran, materiell und symbolisch wie zuletzt durch das Hissen der Israelfahne auf dem Bundeskanzleramt. Sich mit den Opfern des KJV. zu befassen, darf nicht in Betroffenheit enden, sondern ihre Ideale müssen Auftrag bleiben, sich mit Solidarität, Kampfgeist und Kreativität auf nationaler und internationaler Ebene für die Befreiung der Menschen aus der Unterdrückung der Herrschenden einzusetzen. 


[1] Z. B. Alexander von Brünneck: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1968. Vorwort von Erhard Denninger. Suhrkamp Verlag Frankfurt a. M. 1978. 

[2] Gerhard Oberkofler: Eduard Rabofsky. Jurist der Arbeiterklasse. Eine politische Biographie. StudienVerlag Innsbruck – Wien 1997. Zur Entwicklung in Österreich vgl. vor allem Eduard Rabofsky: Wider die Restauration im Recht. Ausgewählte Artikel und Aufsätze herausgegeben von Wolfgang Maßl / Alfred Noll / Gerhard Oberkofler. Verlag für Gesellschaftskritik Ges. m. b. H. Wien 1991 (dort S. 9–19 Hermann Klenner: Der Rechtswissenschaftler Eduard Rabofsky). 

[3] Neues Deutschland 30. Juli 1963

[4] Neues Deutschland vom 23. Juli 1963

[5] Rolf Hochhuth: Juristen. Drei Akte für sieben Spieler. Rowohlt Reinbek bei Hamburg. Tb 1988, S. 127.

[6] Hermann Klenner: Recht und Unrecht (= Bibliothek dialektischer Grundbegriffe). transcript Verlag Bielefeld 2004.

[7] Neues Wiener Tagblatt vom 17. Mai 1938.

[8] Illustrierte Kronen-Zeitung vom 19. Dezember 1940; Hans Liebl: Altertümer österreichischer Strafrechtspflege unter besonderer Berücksichtigung Niederösterreichs vom 16. bis 19. Jahrhundert. Wien 1951. Seine Sammlung vermachte Liebl dem niederösterreichischen Landesmuseum: Rechtsgeschichte / Kulturgeschichte / Sammlungen Online / Landessammlungen Niederösterreich Online (landessammlungen​-noe​.at)

[9] Susanne Lichtmannegger: Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck 1945–1955. Zur Geschichte der Rechtswissenschaft in Österreich im 20. Jahrhundert (= Rechts- und SozialWissenschaftliche Reihe 23). Peter Lang Verlag Frankfurt a. M. [u. a.] 1999, S. 343–349 (Urteil vom 20. 1. 1944). Weinert: >Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer<. Biografien der im Wiener Landesgericht hingerichteten WiderstandskämpferInnen. Wiener Stern Verlag. 4. Auflage. Neu bearbeitet und ergänzt. Wien 2017, S. 237.

[10] Maria Wirth: Christian Broda. Eine politische Biographie. Vienna University Press Göttingen 2011, S. bes. S. 223–226.

[11] PA Nowakowski, Universitätsarchiv Innsbruck; Gerhard Oberkofler: Universitätszeremoniell. Ein Biotop des Zeitgeistes. Passagen Verlag, Wien 1999, S. 75. 

[12] Eduard Rabofsky / Gerhard Oberkofler: Verborgene Wurzeln der NS-Justiz. Strafrechtliche Rüstung für zwei Weltkriege. Europaverlag 1985; vgl. Juridicum Spotlight II. Diskussionsforum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Vertriebenes Recht – Vertreibendes Recht. Zur Geschichte der Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät zwischen 1938 und 1945. Franz-Stefan Meissel / Thomas Olechowski / Ilse Reiter-Zatloukal / Stefan Schima (Hrsg). Wien 2012, S. 9– 

[13] Rabofsky / Oberkofler, Verborgene Wurzeln, S. 119.

[14] Gerhard Oberkofler: Anatomie-Atlas aus Wien. Neue Volksstimme 6 (1997), Nr. 1, S. 17.

[15] Heinrich Lammasch, Friedhof Bad Ischl (friedhofsfuehrer​.at)

[16] Romain Rolland – Stefan Zweig: Briefwechsel 1910–1940. Erster Band 1910–1923. Berlin 1987, S. 492 f.; Gerhard Oberkofler und Eduard Rabofsky: Heinrich Lammasch (1853–1920). Innsbruck 1993. Vorwort von Hans R. Klecatsky. 

[17] Ludwig Adamovich: Wenzeslaus Graf Gleispach. In: Almanach der Akademie der Wissenschaften in Wien für das Jahr 1944. 94 (1946), S. 191–198; Rabofsky / Oberkofler, Verborgene Wurzeln, S. 298 f. 

[18] NDB 6 (1964), S. 451 (Roland Graßberger).

[19] Völkischer Beobachter vom 1. April 1939

[20] Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts. Band IV. 1933–1945. Unter Mitarbeit von Winfried Matthäus hinsichtlich der Auswertung der historischen Materialien. Akademie Verlag Berlin 1971.

[21] Gertrude Enderle-Burcel / Alexandra Neubauer-Czettel: Justiz am Prüfstand. Spitzenbeamte im Justizministerium 1938–1945-1955. BRGÖ 2015, S. 32–57, hier S. 43 f.

[22] Neues Österreich vom 5. Juni 1948 („Der Justizminister antwortet: Die Affäre Dr. Suchomel: Irrtum eines Kanzleibeamten).

[23] Kopie beigegeben dem Buch Rabofsky / Oberkofler, Verborgene Wurzeln der NS-Justiz.

[24] Eduard Rabofsky: Über das Wesen der „Gruppe Soldatenrat“. Erinnerungen und Einschätzungen. In: Arbeiterbewegung – Faschismus – Nationalbewusstsein. Europa Verlag Wien / München / Zürich 1983, S. 213–224; Gerhard Oberkofler: Zum Gedenken an die Gruppe Soldatenrat. Neue Volksstimme, Heft 3/04, S. 7–9. 

[25] Vgl. Günther Wieland: Das war der Volksgerichtshof. Ermittlungen. Fakten. Dokumente. Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik Berlin 1989, S. 152.

[26] Weinert: >Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer<. Biografien der im Wiener Landesgericht hingerichteten WiderstandskämpferInnen. Wiener Stern Verlag. 4. Auflage. Neu bearbeitet und ergänzt. Wien 2017.

[27] Willi Weinert: >Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer<, S. 228

[28] Jon Sobrino: Geist, der befreit. Anstöße zu einer neuen Spiritualität. Herder Freiburg / Basel /Wien 1989, S. 103.

[29] Vgl. Noam Chomsky: „Weil wir es so sagen“. Texte gegen die amerikanische Weltherrschaft im 21. Jahrhundert. Promedia Wien 2015, S. 20. 

[30] Eugen Paschukanis: Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Hg. und mit einem Anhang versehen von Hermann Klenner und Leonid Mamut. Rudolf Haufe Verlag Freiburg / Berlin 1991, S. 153; Hermann Klenner: Grundsätzliches zum Rechtsstaat. Mitteilungen der Kommunistischen Plattform 24 (2014), Heft 11, S. 1–12. 

[31] Zitiert von Andreas Tobler: Geheimakte Dürrenmatt. Tagesanzeiger Sonntagszeitung vom 6. Juni 2021; vgl. dazu Friedrich Dürrenmatt: Justiz. Der Richter und sein Henker. Der Verdacht. Das Versprechen. Bertelsmann Gütersloh 1985.

[32] Daniel Berrigan: Wir streuen dem Mars keinen Weihrauch. Union Verlag Berlin 1973, S. 47.

[33] Papst Franziskus: Justiz im Dienst am Menschen. L’Osservatore Romano vom 14. Februar 2020.

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