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Teilerfolg und Aufschub für Julian Assange

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Am Londoner High Court entschieden die Richter vorerst gegen eine sofortige Auslieferung Assanges in die USA. Die Gefahr ist jedoch nicht gebannt, solange der frühere Wikileaks-Chef nicht bedingungslos freigelassen wird.

London. Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange konnte im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA einen Teilerfolg erreichen: Am Londoner High Court entschieden am Dienstagvormittag zwei Richter auf Basis einer Anhörung im vergangenen Februar, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen keine Auslieferung möglich und eine Berufung Assanges zulässig sei.

Das Obergericht verlangte von den USA zusätzliche Garantien, dass bei einem Prozess gegen Assange die Prinzipien der Meinungsfreiheit beachtet würden und die Todesstrafe nicht zur Anwendung käme. Hierfür setzten sie eine Frist von drei Wochen. Am 20. Mai ist eine weitere Anhörung angesetzt. Damit handelt es sich zunächst nur um einen vorläufigen Aufschub, den Assanges Anwälte verbuchen konnten. Weiterhin besteht die Gefahr, dass ihr Mandant in die USA überstellt und dort wegen Spionage zu bis zu 175 Jahren Gefängnis verurteilt werden könnte.

Tatsächlich hatte der Australier als verantwortlicher Chefredakteur von Wikileaks ihm zugespielte Dokumente des US-Militärs veröffentlicht, die schwere Kriegsverbrechen der USA im Irak und in Afghanistan belegten. Insofern handelt es sich seitens der USA um ein Verfahren politischer Verfolgung, das sich zudem gegen die Pressefreiheit wendet. Die Befürchtung ist berechtigt, dass Assange in den USA keinen fairen Prozess erhalten würde, sondern dass an ihm ein repressives Exempel statuiert werden soll.

Quelle: ORF

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