HomeKlassenkampfHerber Rückschlag für gekündigte Kollegin bei Douglas

Herber Rückschlag für gekündigte Kollegin bei Douglas

Wien. Drei Kolleginnen wurden im August 2019 bei der Parfümeriekette Douglas gekündigt. Da die betroffenen Mitarbeiterinnen bereits zu diesem Zeitpunkt einen Betriebsrat gründen versuchten, gingen sie juristisch gegen die Kündigungen vor. Denn eine Kündigung, die wegen einer versuchten Gründung eines Betriebsrates, ausgesprochen wird, ist laut dem österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz als verpönte Motivkündigung zu bewerten und demnach unzulässig.

In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht die Anfechtungen von zwei der Kolleginnen zwar abgelehnt, sah es aber als erwiesen an, dass die dritte betroffene Kollegin aus einem verpönten Motiv gekündigt worden sei, eben, weil sie eine Betriebsratswahl vorbereitet habe. Dagegen legte der Parfümerie-Konzern Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien hob das erstinstanzliche Urteil auf und verwies die Causa zurück ans Erstgericht. Dort wurde auch die Kündigungsanfechtung der dritten Kollegin abgewiesen, denn sie habe nicht beweisen können, dass die Geschäftsführung von ihrem Vorhaben einen Betriebsrat zu gründen oder vom Kontakt zur Gewerkschaft wusste.

Dagegen legte wiederum die Gewerkschaft GPA, die die Kollegin im Rechtsstreit vertrat, Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien hat nun nach einem jahrelangen Gerichtsprozess jedoch zugunsten Douglas rechtskräftig entschieden. Damit ist auch die Kündigung der betroffenen Kollegin rechtswirksam. 

Mit diesem Urteil ist einmal mehr bewiesen, dass der sogenannte Rechtsstaat eben der Rechtsstaat des Kapitals ist. Die Beschränkung der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführung auf Gerichtsprozesse, die für die Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter immer wieder in die Niederlage führen, ist nicht etwa Dummheit oder Naivität geschuldet. Sie hat System, im Erfolgsfall kann man den Beschäftigten vermitteln, wie toll doch die „unabhängige“ Justiz funktioniere und die Integration in den bürgerlichen Staat befördern. Im Falle einer Niederlage hat man zumindestens verhindert, dass die Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter durch gemeinsame Kampfmaßnahmen und Auseinandersetzungen mit dem Klassenfeind Ansätze eines Klassenbewusstseins entwickeln. Es ist demnach nicht verwunderlich, dass es in Ländern mit einem höheren Grad an Klassenbewusstsein in Fällen von Kündigungen und Entlassungen durch den Betrieb häufig zu Streiks und Arbeitskämpfen kommt. Eine für österreichische Verhältnisse unvorstellbare Eskalation eines solchen Konflikts haben griechische Stahlarbeiter vorgezeigt. 2011 traten diese gegen Lohnkürzungen und Entlassungen in einen Streik, der sich gegen den Verrat der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer genauso zu verteidigen wusste wie gegen Polizeigewalt. Der Streik wurde von den Arbeiterinnen und Arbeitern schließlich nach 272 Tagen beendet und wurde von einer landesweiten Solidaritätswelle getragen und unterstützt. Die Arbeiterinnen und Arbeiter betonten damals, dass der Kampf weiter geht, dass sich jedoch die Kampfform nun ändere.

Quelle: Kurier

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