HomePanoramaDemo gegen Corona-Maßnahmen in Wien aufgelöst

Demo gegen Corona-Maßnahmen in Wien aufgelöst

Nachdem schon am Samstag zwischen 200 und 300 Demonstrierende im Bereich der Friedrichstraße mit der im Hooligan-Ton skandierten Losung „Wir lassen uns nicht auflösen – wir sind freie Bürger“ negativ aufgefallen sind, musste auch die angemeldete Kundgebung am Sonntag aufgelöst werden. Wiederum wurde auf das Tragen von MNS und das Einhalten von Abstand verzichtet.

Wien. Das neue Jahr fängt mit den Muttermalen des erst vor kurzem beendeten an, dazugelernt wurde im „Querdenker“-Lager bislang noch nicht. Dem Polizeibericht zufolge trafen zur angemeldeten Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen am Sonntag um 14 Uhr etwa 2.000 Menschen ein. Zum Sozialisieren wurde auch ein Punsch-Stand eingerichtet. Kein Wunder also, dass man schon zu Beginn die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten nicht für nötig befand. Nach mehreren Aufforderungen seitens der Polizei, die ohne Konsequenzen blieben, wurde die anonyme Veranstalterin dazu gedrängt, die Versammlung zu beenden, was sie dann auch tat.

Von der Kundgebung ausgehend teilte sich daraufhin die Menschengruppe in zwei unterschiedliche und nicht angezeigte Demozüge auf. Dazugehörige Aufnahmen zeigen ganz deutlich, dass dabei die Losung eines weithin sichtbaren Transparents – „Heimatschutz statt Mundschutz“ – beim Wort genommen wurde: Mund-Nasen-Schutz tragende Menschen kann man an einer Hand abzählen. Von den anfänglichen 2.000 waren, auf beide Züge aufgeteilt, zwischen 1.000 und 1.500 Demonstrierende zurückgeblieben. Durch die Demozüge kam es daraufhin zu Verkehrsbeeinträchtigungen, tatsächlich wurde aber nur eine Runde gedreht. Die zwei Demozüge trafen sich anschließend wieder am Ausgangspunkt und lösten sich erst um 17 Uhr wirklich auf. Aufgrund der vermehrten Auflagenverstöße kündigte die Polizei in einer Aussendung an, die für die Veranstaltung Verantwortlichen sowie auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuforschen und auf Grundlage des CoViD-19-Maßnahmengesetzes und des Versammlungsgesetzes anzuzeigen.

Quelle: ORF/Kurier

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