HomePolitikSommerurlaub storniert: Das lange Warten auf die Rückerstattung

Sommerurlaub storniert: Das lange Warten auf die Rückerstattung

Wurde für ein Land oder eine Region eine Reisewarnung ausgesprochen, kann eine Pauschalreise in diese Gegend kostenlos storniert werden. Die Reiseveranstalter müssen das bereits einbezahlte Geld innerhalb von zwei Wochen rückerstatten. Doch vielfach kommt es hierbei zu langen Verzögerungen.

Österreich. Das österreichische Außenministerium hat aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie derzeit für etliche Staaten Reisewarnungen der höchsten Stufe 6 („vor Reisen in dieses Land wird gewarnt“) ausgesprochen, darüber hinaus gibt es für eine Reihe weiterer Länder partielle Reisewarnungen für bestimmte Gegenden. Auf der Internetseite des Außenministeriums wird die Liste der betroffenen Staaten und Regionen ständig aktualisiert.

Da auch viele Urlaubsregionen, wie aktuell das spanische Festland, von den Reisewarnungen des Außenministeriums betroffen sind, stornieren immer mehr Menschen nun ihre geplanten Sommerurlaube. Rein rechtlich ist für Pauschalreisen eine kostenlose Stornierung dann möglich, wenn kurz vor dem Antritt der Reise eine Reisewarnung vorliegt und das Außenministerium vor Reisen in diese Region bzw. in das Land warnt. Dies ist zumindest ab Stufe 5 und 6 der Fall.

Die Arbeiterkammer OÖ vertritt darüber hinaus die Rechtsansicht, dass bereits die Sicherheitsstufe 4 („von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten“) ausreichen sollte, dass Auslandsreisen nicht mehr zumutbar seien und davon betroffene Pauschalreisen kostenlos storniert werden können. Die AK vermutet aber, dass für diese Ausnahmesituation eine gerichtliche Klärung notwendig sei.

Für den Fall, dass Urlauberinnen und Urlauber nun aufgrund vorliegender Reisewarnungen einen Anspruch auf kostenlose Stornierung haben, muss der bereits einbezahlte Betrag vom Reiseveranstalter innerhalb von zwei Wochen zurückbezahlt werden.

Aktuell häufen sich jedoch Berichte darüber, dass eben solche Reisestornierungen vielfach zur Geduldsprobe werden. Die Arbeiterkammer Kärnten beklagt beispielsweise, dass die Verzögerung bei der Auszahlung zwischen vier und zwölf Wochen dauern kann. Die AK rät jedenfalls dazu, zuerst mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten und diesem die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Frist zu setzen.

Quelle: ORF Kärnten / AK Oberösterreich

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