HomeFeuilletonGeschichteVor 90 Jahren: Erste Ausbürgerungsliste des NS-Regimes

Vor 90 Jahren: Erste Ausbürgerungsliste des NS-Regimes

Von 1933 bis 1945 nahmen die deutschen Faschisten über 39.000 Ausbürgerungen unliebsamer Personen vor, darunter vor allem Juden und Kommunisten. Vor genau 90 Jahren, am 25. August 1933, wurde die erste Liste veröffentlicht.

Bereits am 14. Juli 1933 hatte das deutsche Nazi-Regime das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft“ erlassen. Damit konnten missliebige Personen zu „Staatenlosen“ ohne Aufenthaltsrecht erklärt und ihre Vermögenswerte eingezogen werden. Wirksam wurde das Gesetz mit der Veröffentlichung entsprechender Listen im „Deutschen Reichsanzeiger“. Am 25. August 1933 erfolgte die erste Ausbürgerungswelle durch eine entsprechende Kundmachung.

Die erste Liste enthielt 33 Namen. Unter den betroffenen Personen befanden sich vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten, aber auch Künstler und Kulturschaffende, Wissenschaftler und Pazifisten. Prominente Namen waren etwa die (aktiven oder ehemaligen) KPD-Mitglieder Wilhelm Pieck, Fritz Heckert, Heinz Neumann und Ruth Fischer, die SPD-Politiker Philipp Scheidemann und Otto Wels, die Schriftsteller Heinrich Mann, Kurt Tucholsky, Lion Feuchtwanger und Ernst Toller oder der Verleger Willi Münzenberg.

Bis 7. April 1945, als die letzte der 359 Listen veröffentlicht wurde, wurden 39.006 Personen ausgebürgert, darunter auch über 16.000 Juden und Jüdinnen aus Osteuropa. Abseits dessen lesen sich die Übersichten über die Betroffenen wie ein „Who-is-who“ des antifaschistischen Widerstandes und der demokratischen Intelligenz Deutschlands. Weitere Namen, die man anführen möge, waren beispielsweise Albert Einstein, Bertolt Brecht, Johannes R. Becher, Willi Bredel, John Heartfield, Klaus Mann, Erwin Piscator, Rudolf Hilferding, Max Seydewitz oder Johann Vogel – sie stehen stellvertretend für zigtausende andere.

Das Gesetz wurde am 20. September 1945 vom Alliierten Kontrollrat aufgehoben. Rassenideologische Ausbürgerungen wurden als unwirksam eingestuft, ansonsten mussten die Betroffenen – sofern sie ab 1949 die BRD-Staatsbürgerschaft wollten – jedoch einen eigenen Antrag auf „Wiedergutmachung“ stellen, da die Ausbürgerungen wohl Unrecht, aber historische Fakten waren – hier spielten natürlich antikommunistische Gründe ihre Rolle. Erst seit 2021 gibt es in der BRD einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung, was denn doch ein klein wenig zu spät ist. Die DDR machte es staatenlosen Rückkehrern freilich weniger schwer, zumal viele Betroffene am sozialistischen Aufbau teilnahmen. Bertolt Brecht allerdings beantragte 1949 die österreichische Staatsbürgerschaft und erhielt sie 1950. 

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