Linz. Ein Lagerarbeiter aus Traun wurde nach dem Vorwurf, gegenüber einem Vorgesetzten handgreiflich geworden zu sein, fristlos entlassen. Der Betroffene bestritt die Anschuldigungen vehement und wandte sich an die Arbeiterkammer (AK). Diese brachte den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht – mit Erfolg: Die Richterin entschied, dass keine gerechtfertigte Grundlage für die Entlassung vorlag. Der Mann erhielt fast 10.000 Euro an offenen Forderungen.
Unmut über Überstunden führte zur Entlassung
Der oberösterreichische Arbeiter war mehr als zwei Jahre bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt und als Lagerarbeiter an einen Paketzusteller weitergegeben. An einem Abend forderte sein Vorgesetzter, dass er länger bleibt, obwohl er einen privaten Termin hatte. Der Beschäftigte brachte seinen Unmut über diese Anordnung verbal zum Ausdruck. Bereits am nächsten Tag erhielt er die fristlose Entlassung – mit der Begründung, er sei gegenüber dem Vorgesetzten handgreiflich geworden.
AK sah keine Rechtfertigung für die Kündigung
Da der Lagerarbeiter diesen Vorwurf bestritt, wandte er sich an die AK-Bezirksstelle in Traun. Dort wurde der Fall geprüft, und die AK kam zu dem Schluss, dass das Verhalten des Arbeitnehmers keinen Entlassungsgrund darstellte. Daraufhin forderte die AK offene Ansprüche für den Mann ein, darunter Kündigungsentschädigung, ausständigen Lohn, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistungen und Entgelt für nicht bezahlte Überstunden.
Unternehmen zeigte sich uneinsichtig
Nach ersten Interventionen der AK erhielt der Arbeiter eine Zahlung von 2.500 Euro. Doch diese Summe deckte nur einen Bruchteil der offenen Forderungen ab. Da der Arbeitskräfteüberlasser nicht weiter kooperierte, brachte die AK den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht.
Gericht entschied zugunsten des Arbeiters
Im Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass die fristlose Entlassung zu Unrecht erfolgt war. Das Unternehmen wurde dazu verurteilt, weitere 7.300 Euro an den Arbeiter nachzuzahlen. In Summe erkämpfte die AK damit 9.800 Euro für ihr Mitglied.
Dieser Fall verdeutlicht, dass Arbeiter ihre Rechte kennen und gegebenenfalls juristische Unterstützung in Anspruch nehmen sollten, um gegen ungerechtfertigte Entlassungen vorzugehen.
Quelle: Arbeiterkammer OÖ