Michael Schnedlitz, Abgeordneter zum Nationalrat, begehrt die Veröffentlichung nachfolgender Gegendarstellung, wie durch ein Schreiben seines Anwalts an die Partei der Arbeit Österreichs (PdA) kenntlich wurde. Die ZdA-Redaktion entspricht hiermit diesem Anliegen.
Gegendarstellung
Sie verbreiten seit dem 16.11.2020 über das periodische elektronische Medium www.zeitungderarbeit.at einen Artikel unter der Überschrift „Kein Verfahren wegen Verhetzung gegen FPÖ-Schnedlitz – ein üblicher Skandal“ abrufbar unter https://zeitungderarbeit.at/politik/kein-verfahren-wegen-verhetzung-gegen-fpo-schnedlitz-ein-ublicher-skandal/ in welchem es wie folgt heißt:
„Die Staatsanwaltschaft kam zur Feststellung, dass die Aussagen des Angeklagten aus rechtlichen Erwägungen den Tatbestand der Verhetzung nach § 283 StGB nicht erfüllen würden. (…) Da der Angeklagte weiters von „Türken, die ‚sich nicht an die Regeln halten‘, des Landes zu verweisen seien“ sprach, könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass er „alle Zuwanderer schlechthin als minderwertig“ darstellen würde, sondern „lediglich ein bestimmter Personenkreis, der sich durch das Merkmal der Straffälligkeit definieren würde.“
Diese Behauptungen sind insoweit unwahr, als dass Michael Schnedlitz, Abgeordneter zum Nationalrat, zu keinem Zeitpunkt Angeklagter war. Wahr ist, dass Michael Schnedlitz lediglich Angezeigter war, da laut Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht einmal ein Anfangsverdacht der Begehung einer strafbaren Handlung vorlag. [Ende der Gegendarstellung]
Redaktionelle Anmerkung und Entschuldigung
Aus redaktioneller Sicht ist anzumerken, dass es sich tatsächlich um einen objektiven, wenngleich unbeabsichtigten Fehler in der Bezeichnung der Person und damit der juristischen Situation handelt, der nicht vorkommen sollte. Insofern steht die ZdA-Redaktion auch nicht an, sich für diese inkorrekte Darstellung zu entschuldigen: bei den Leserinnen und Lesern, denn diese sollen ja korrekt informiert werden; bei Herrn Schnedlitz, denn es ist natürlich nicht die Aufgabe der ZdA, sein öffentliches Ansehen herabzuwürdigen – dies liegt selbstverständlich vielmehr in seiner eigenen Kompetenz.