Wenn man’s mit der monopolkapitalistischen Syndikatsbildung übertreibt, müssen selbst bürgerliche Institutionen eingreifen – diesmal trifft es die deutschen, österreichischen und belgischen Eisenbahnkonzerne.
Brüssel/Berlin/Wien. Die EU-Kommission hat in einem Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn (DB), die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (SNCB/NMBS) fast 49 Millionen Euro an Strafzahlungen verhängt. Die drei Eisenbahnunternehmen hatten illegale Absprachen getätigt, bei denen es um die Aufteilung von Kunden und Marktanteilen im grenzüberschreitenden Gütertransport ging. Außerdem soll man sich gegenseitig Aufträge in einer Form zugeschanzt haben, dass am Ende höhere Preise herauskamen – insofern ein Klassiker der monopolkapitalistischen Geschäfte- und Profitmacherei, der nun aber dann doch zu weit ging und die bürgerliche Gesetzeslage überstrapazierte.
Alle drei Unternehmen haben letztendlich ihre Beteiligung an der illegalen Kartellbildung eingeräumt und im Verfahren einem Vergleich zugestimmt, was mildernd wirkte. Trotzdem bleibt der Deutschen Bahn eine Strafzahlung von immerhin 48,3 Millionen Euro, die belgische SNCB/NMBS muss 270.000 Euro berappen. Angenehm gerichtet haben es sich wieder einmal die Österreicher: Die ÖBB, gegen die eigentlich eine Strafe von 37 Millionen Euro verhängt worden wäre, müssen gar nichts bezahlen. Ihnen wurde die empfindliche Geldbuße gänzlich erlassen, da man sich von Anfang an als „Kronzeuge“ zur Verfügung gestellt hatte. Anders gesagt: Die Wiener lieferten die Berliner und Brüsseler Kompagnons des internationalen Verbrechenssyndikats bereitwillig ans Messer, um die eigene Haut zu retten – manche kapitalistische Monopolkonzerne verfügen offenbar nicht einmal über Ganovenehre. Ob ÖBB-CEO Andreas Matthä nun mit Tarnidentität ins Zeugenschutzprogramm muss, wird sich zeigen.
Quelle: ORF