HomePanoramaAK warnt vor fragwürdigen Besitzstörungsforderungen

AK warnt vor fragwürdigen Besitzstörungsforderungen

Linz. Immer mehr Menschen in Oberösterreich sehen sich mit Forderungen über 395 Euro konfrontiert, weil sie kurz mit ihrem Auto angehalten oder jemanden aussteigen lassen haben. Der Verdacht liegt nahe, dass hier systematisch abkassiert wird. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) unterstützt Betroffene und ermutigt sie, sich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwaltskanzlei fordert 395 Euro

Herr L. aus Oberösterreich erlebte kürzlich eine böse Überraschung: Er erhielt ein Schreiben der Wiener Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS, in dem er zur Zahlung von 395 Euro aufgefordert wurde. Der Vorwurf: Besitzstörung. Herr L. habe den Besitz eines Mandanten der Kanzlei gestört, indem er sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abgestellt habe. Herr L. bestreitet dies jedoch und schildert, dass er lediglich kurz angehalten habe, um seine Tochter aussteigen zu lassen, ohne den Parkplatz zu blockieren, berichtet die Arbeiterkammer in einer Aussendung.

Häufung von Beschwerden bei der AK

Herr L. wandte sich mit seinem Fall an die AK Oberösterreich, die bereits mit zahlreichen ähnlichen Beschwerden konfrontiert wurde. In vielen dieser Fälle vertritt die Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS die Eigentümer der Grundstücke. Besonders ärgerlich: Die betroffenen Personen haben oft nur wenige Sekunden gehalten, werden aber dennoch mit hohen Geldforderungen belastet.

Unterlassungserklärung als Lösung

Um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, empfahl die AK Herrn L., eine Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichtete er sich, den vermeintlichen Besitz in Zukunft nicht mehr zu stören. Gleichzeitig bot er der Kanzlei an, die Kosten für die behördliche Halterauskunft in Höhe von 20 Euro zu übernehmen. Trotz dieses Angebots bestand die Kanzlei auf der Zahlung der vollen 395 Euro – eine Erklärung, wie sich diese Summe zusammensetzt, blieb sie jedoch schuldig.

Herr L. weigert sich, die geforderten 395 Euro zu bezahlen, da er keine Besitzstörung erkennen kann. Die AK steht ihm in diesem Fall zur Seite und hat ihre Unterstützung im Falle einer Klage zugesichert. Nach Einschätzung der AK gibt es keine rechtliche Grundlage für eine derart hohe Geldforderung, besonders nicht, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Verdacht auf lukratives Geschäftsmodell

Die AK Oberösterreich vermutet, dass es sich bei diesen Fällen um ein lukratives Geschäftsmodell handelt. Immer mehr Privatparkplätze sind mit Kameras ausgestattet, und selbst ein kurzes Anhalten wird als Besitzstörung ausgelegt. Betroffene fühlen sich durch die Drohung einer Klage unter Druck gesetzt und zahlen oft den geforderten Betrag, um weiteren Ärger zu vermeiden. Die AK rät allen, sich nicht einschüchtern zu lassen und rechtlichen Rat einzuholen. 

Quelle: AK Oberösterreich

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