Nach einem geheimgehaltenen Raketen-Transport am Flughafen Brescia-Montichiari ruft die Basisgewerkschaft USB kurzfristig zum Streik auf – und gerät prompt ins Visier der staatlichen Garantiekommission. In einer scharfen Stellungnahme kritisiert die Gewerkschaft den Versuch, Protest gegen Waffentransporte zu kriminalisieren – und feiert zugleich einen ersten Erfolg: Die Raketen wurden nicht verladen.
Brescia. Die italienische Basisgewerkschaft USB (Unione Sindacale di Base) hat mit scharfen Worten auf eine Entscheidung der staatlichen Garantiekommission reagiert, die ihren kurzfristig ausgerufenen Streik gegen einen geplanten Raketen-Transport am zivilen Flughafen Brescia-Montichiari für unzulässig erklärte.
Die Gewerkschaft war am Nachmittag des 24. Juni durch ihre Delegierten darüber informiert worden, dass für den Folgetag eine Verladung von Raketensystemen geplant sei. Um jene Beschäftigten zu schützen, die sich weigern wollten, an der Verschiffung von Kriegsmaterial mitzuwirken, rief USB umgehend zum Streik auf. Am Morgen des 25. Juni intervenierte daraufhin die nationale Garantiekommission für Streikrechte, vertreten durch Kommissar Beppino Mariano, mit dem Antrag, den Streik zu widerrufen. Die Begründung: Der Ausstand verstoße gegen das Gesetz Nr. 146/90 über die Mindestgarantien öffentlicher Dienste.
Profit steht auch rechtlich über moralische Grundsätze
Die USB wies diese Einschätzung entschieden zurück – mit Rückendeckung des Zentrums für juristische Initiative Abd El Salam (CEING). In Schreiben an das Parlament, mehrere Ministerien und die Kommission selbst stellt die Gewerkschaft klar: Nicht die Arbeitskräfte, sondern die Waffen gehören auf den Prüfstand. „Geradezu absurd ist es, eine Vorankündigung für Transporte zu verlangen, die bis kurz vor Abflug geheim gehalten werden, ebenso unverständlich ist die Forderung nach einem Schlichtungsverfahren – mit wem überhaupt? Mit dem Außenministerium? Dem Verteidigungsministerium? Internationalen Organisationen?“, so die USB.
Besonders heftig kritisiert die USB den Umstand, dass die Kommission offenbar nicht bereit ist, die Verladung von Waffen in Kriegs- und Genozidgebiete als grundrechtswidrig einzuordnen. Die USB wertet dies als Zeichen dafür, dass wirtschaftliche Interessen – insbesondere jener Unternehmen, die am Waffentransport verdienen – über das Streikrecht und moralische Grundsätze gestellt würden.
Ein erster großer Sieg
Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie erfolgreicher Protestaktionen, bei denen USB und andere Basisgewerkschaften bereits in Genua und Salerno Waffenlieferungen durch Streikaktionen gestoppt hatten. Auch in Brescia blieb das geplante Frachtflugzeug am Boden – ein aus Sicht der Gewerkschaft „erster großer Sieg“.
„Wir warten auf eine Antwort, sind aber überzeugt, dass dies erst der Beginn eines Konflikts ist, in dem die Kommission das Unhaltbare zu verteidigen versuchen wird – wie sie es inzwischen gewohnt ist. Wir werden uns in jedem Fall an die juristische Welt wenden, um gegen dieses Ungeheuer vorzugehen, überzeugt davon, dass wir im Recht sind. Dies ist ein Kampf um Würde und Rechtsstaatlichkeit, der mit Leidenschaft und Entschlossenheit geführt werden muss.“, heißt es abschließend in der Stellungnahme. Weitere rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Kommission seien bereits in Vorbereitung.
Quelle: USB