London. Am Montag, den 4. Jänner, entschied ein Londoner Gericht, dass Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert wird. Zumindest bis Mittwoch bleibt Assange aber in Haft, erst dann wird über eine Freilassung – höchstwahrscheinlich auf Kaution – entschieden. Die Anwälte der USA haben Berufung gegen das Urteil angemeldet. Julian Assange wird von den Vereinigten Staaten von Amerika deshalb so hartnäckig verfolgt, weil der mit Wikileaks Kriegsverbrechen der USA im Irak und Afghanistan öffentlich gemacht hatte.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) begrüßt die Entscheidung des Gerichts, den WikiLeaks-Gründer Julian Assange nicht an die USA auszuliefern, sieht die Begründung der Richterin aber kritisch. Die Urteilsbegründung sei „letztlich dennoch ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit, da die Entscheidung ja lediglich mit dem gesundheitlichen Zustand von Assange begründet wird“, so ÖJC-Vorstandsmitglied Hadschi Bankhofer. Das sei, so Bankhofer, „gut und wichtig für Assange als Person, hilft der eigentlichen Frage des investigativen Journalismus aber ganz und gar nicht weiter“.
Während der Präsident des ÖJC, Fred Turnheim, die österreichische Bundesregierung auffforderte, Assange „politisches und medizinisches Asyl“ zu gewähren, bot Mexiko an, Assange dieses zu geben. Ein entsprechendes Prozedere des Außenministeriums solle eingeleitet werden, so der mexikanische Präsident Andres Manuel Lopez Obrador am Montag vor Journalisten.