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Neues Mediengesetz in der Ukraine: Totalzensur der Machthaber und Verherrlichung des Bandera-Faschismus

Das ukrainische Regime hat mit dem Inkrafttreten eines neuen Mediengesetzes am 31. März 2023 die totale Kontrolle über sämtliche Medien übernommen. Auch die Geschichtsschreibung im Sinne der Bandera-Faschisten wird mit dem Gesetz vorgeschrieben.

Kiew. Das neue Mediengesetz der Ukraine, das seit 31. März 2023 gilt, ermöglicht es der staatlichen Medienregulierungsbehörde, dem National Television and Radio Broadcasting Council (NTRBC), Print- und Online-Medien sowie Internet‑, Fernseh‑, Radio- und Online-Plattformen wie YouTube und soziale Netzwerke zu regulieren. Es gibt der staatlichen Medienaufsichtsbehörde auch das Recht, Medienunternehmen mit Geldbußen zu belegen, ihre Lizenzen zu widerrufen und bestimmte Publikationen ohne Gerichtsurteil vorübergehend zu sperren.

Totale Kontrolle über die Medien

Die NTRBC ist ein Verfassungsorgan. Die Hälfte seiner Mitglieder wird vom Präsidenten ernannt, die andere Hälfte vom Parlament (Werchowna Rada), das von der Selenskyj-treuen Mehrheit kontrolliert wird und aus dem der Großteil der Opposition entfernt wurde. Die staatliche Medienregulierungsbehörde untersteht also der totalen Kontrolle der ukrainischen Machthaber.

War es bisher schon so, dass eine von der offiziellen Kriegspropaganda abweichende Berichterstattung mit schweren offiziellen und inoffiziellen Sanktionen (Verschleppung, Folter, Tod) belegt war, wird seitens des ukrainischen Staates jetzt die totale Kontrolle über die Medien übernommen. Die Dauer des Gesetzes ist nicht mit dem Ende des Krieges begrenzt, so dass die Absicht bestehen dürfte, Medien auf Dauer gefügig zu machen und der politischen Nachkriegsordnung gleich einmal das Korsett der Zensur anzulegen. Das lässt sogar manchen regimetreuen Journalisten die Haare zu Berge stehen.

So richtig auf die Schaufel werden die EU-Mentoren des Selenskyj-Regimes genommen, denn es wird behauptet, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Mediengesetzes die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umgesetzt und damit wieder eine Bedingung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt ist.

Positive Bezugnahme auf Sowjetzeit verboten

Der weltanschauliche Rahmen, den das Gesetz vorgibt, ist auch nicht ohne. Es ist verboten, Informationen zu verbreiten, die „den kriminellen Charakter des kommunistischen totalitären Regimes von 1917–1991 in der Ukraine, den verbrecherischen Charakter des totalitären nationalsozialistischen Regimes, ein positives Bild von Personen in Führungspositionen in der Kommunistischen Partei (dem Posten des Sekretärs des Bezirkskomitees und höher), den höchsten Macht- und Verwaltungsorganen der UdSSR, der Ukrainischen SSR (Ukrainische SSR), anderen Unions- und autonomen Sowjetrepubliken leugnen oder rechtfertigen. (…) Verboten ist ferner die positive Darstellung der „Verfolgung der Teilnehmer am Kampf für die Unabhängigkeit der Ukraine im XX. Jahrhundert“. 

Das bedeutet also, dass über die Geschichte der Ukraine als Teil der Sowjetunion und über die Ukrainische SSR nichts Positives berichtet werden darf. Die Sowjetunion wird mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt (wie es die EU ja auch tut).

Faschistenverherrlichung vorgeschrieben

Wer hingegen Negatives über den „Kampf für die Unabhängigkeit der Ukraine im XX. Jahrhundert“ berichtet, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Es darf auch nichts Positives über die Ausrottung des Bandera-Faschismus durch die Organe der Sowjetmacht nach 1945 berichtet werden. Das hat eine gewisse Logik, waren doch die ersten Sponsoren und Mentoren des Wiedererstarkens des Nationalismus und Faschismus in der Ukraine (bereits zu Sowjetzeiten) die reichen „vertriebenenen“ Emigranten, die sich aufgrund ihrer Verbrechen und Ideologie – vor allem nach Kanada – absetzten.

Der faschistoide ukrainische Nationalismus wird zur Staatsideologie erklärt und damit die Verfolgung und der Massenmord an polnischen, jüdischen und russischen Ukrainern verherrlicht, ebenso die barbarische Ermordung zahlreicher Angehöriger der Roten Armee und ukrainischer sowie russischer Kommunisten. 

Wie um der Behauptung der russischen Staatsführung, dass in Kiew Faschisten an der Macht wären, Nahrung zu geben, wird damit gezeigt, dass die politische Elite der Ukraine zumindest Faschismus-affin ist und dass Faschisten großen Einfluss auf Gesetzgebung und politische Praxis des Parlaments, der Regierung und des Präsidenten haben.

Russische Sprache soll ganz aus den Medien verschwinden

Geplant ist auch, dass die russische Sprache, die immerhin mindestens ein Drittel der ukrainischen Bevölkerung zur Muttersprache hat (auch Präsident Selenskyj übrigens), aus den Medien ganz verschwinden soll. Ab dem 1. Jänner 2024 muss der Mindestanteil der ukrainischen Sprache im Fernsehen von 75 Prozent auf 90 Prozent steigen. Und ab dem 17. Juli 2024 ist die Verwendung einer „nichtstaatlichen Sprache“ (womit das Russische gemeint ist) in Reden, Interviews, Kommentaren, Erklärungen, Fragen von Personen, die an dem Programm teilnehmen, in der Sendung des ukrainischsprachigen Programms nicht erlaubt. Ob auch Angehörige der Volksgruppen der Polen, Rumänen, Ungarn und vieler anderer dann ihre Sprache nicht mehr in Medien verwenden dürfen, geht aus den bisherigen Informationen nicht hervor. Konsequenterweise müsste nach dieser Diktion dann ja auch Englisch, Französisch, Spanisch etc. verboten werden, denn auch hier handelt es sich ja um „nichtstaatliche Sprachen“.

Scheinprotest internationaler Journalistenverbände, Schweigen in west-imperialistischen Medien

Die Internationalen und Europäischen Journalistenverbände (IFJ-EJF) zeigen sich besorgt und fordern die Europäische Kommission und den Europarat auf, die ukrainischen Behörden davon zu überzeugen, das Gesetz in Absprache mit den Journalistenorganisationen und den Medien nochmals zu überprüfen. Eine ziemlich schwache Form des Protestes gegen die vollkommene Zerschlagung der Medienfreiheit. Der Europäische Journalistenverband, dem auch die Gewerkschaften GPA und younion angehören, schreibt zwar ab und zu kritisch über das neue Mediengesetz, sein Hauptanliegen ist aber die Unterstützung der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen, die im Sinne des Regimes über den Krieg „berichten“.

In den westimperialistischen Medien ist hingegen so gut wie nichts über die totale Zensur in der Ukraine zu lesen. Es sind ja die „Guten“, die zensieren, dann geht das wohl schon in Ordnung. Als verfolgt gelten die ganzen Kolleginnen und Kollegen, die seit 2014 schon reglementiert und getötet wurden, nicht, denn sie waren und sind ja „prorussisch“. Auch Wikipedia und andere „Wissensplattformen“ spielen hier eine üble Rolle. Auch dort gibt es die Kategorie „prorussisch“. Ist ein Medium einmal mit diesem Etikett versehen, wird es das nicht mehr los, da kann es noch so ukrainisch-nationalistische Artikel verfassen. Dass Journalisten und Blogger, die dem Regime nicht genehm sind, auf „schwarzen Listen“ stehen, als Feinde der Ukraine gelten und mit dem Tod bedroht werden, geht im Kriegstaumel der Westmedien ganz unter. Ist ja aus deren Sicht unerheblich, es trifft ja die „Bösen“.

Quellen: IFJ/strana​.news

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