HomeInternationalesRoyale Extrawurst gegen schottisches Ökogesetz

Royale Extrawurst gegen schottisches Ökogesetz

Mit einem neuen Ökostromgesetz will man in Schottland die CO2-Emissionen zurückdrängen – das Königshaus erzwang mit einer mittelalterlichen Regelung für sich eine Ausnahme.

Edinburgh/London. Als Queen Elizabeth II. Los Angeles besucht, meint Lieutenant Frank Drebin, Spezialeinheit, man müsse immer freundlich und rücksichtsvoll bleiben, egal „wie albern und verblödet uns der Gedanke, eine Königin zu haben, auch vorkommen mag“. Das gilt offenbar auch in Schottland, wo gerade die nackte Wahrheit über den absurden Anachronismus des Monarchismus sichtbar wird: Anfang heurigen Jahres hat das schottische Parlament, wo die sozial-separatistische SNP und die Grünen über eine Mehrheit verfügen, ein neues „Ökostrom“-Gesetz beschlossen. Wie sich nun herausstellte, hat der Buckingham-Palast bei diesem legislativen Prozess interveniert, um nicht von den Bestimmungen betroffen zu sein.

Queen erzwingt Ausnahmeregelung für ihren Grundbesitz

Das fragliche Gesetz sieht vor, dass (große) Landbesitzer dazu verpflichtet werden, erneuerbare Energien zu nutzen. Außerdem kann privater Landbesitz für den Bau entsprechender Leitungen nicht nur umgegraben, sondern sogar enteignet werden, wenn dies notwendig ist. Nun ist das milliardenschwere britische Königshaus einer der größten Grundbesitzer Schottlands und legt freilich wenig Wert darauf, genauso wie gemeine Untertanen – pardon: Bürger – behandelt zu werden – und von Umwelt- und Klimaschutz hält man offenbar auch wenig. Daher bediente sich die Queen einer Regelung aus dem 18. Jahrhundert, wonach der Monarch/die Monarchin bei Gesetzgebungsvorgängen eingebunden werden muss, wenn er/sie von diesen betroffen ist. Dann ist nämlich die royale Zustimmung erforderlich („Queen’s Consent“ bzw. „King’s Consent“) – und wenn’s nicht passt, dann gibt es eine Vetomöglichkeit. Und genau davon hat die amtierende Königin nun Gebrauch gemacht: Der Gesetzesentwurf wurde verändert, das Landeigentum des Hauses Windsor ist von den Bestimmungen ausgenommen.

Aristokratische Privilegien von vorgestern

Für zusätzliche Irritationen sorgt, dass die schottische SNP-Regierung überaus bereitwillig auf die königlichen Extrawünsche einging, offenbar sogar die eigenen Parlamentsabgeordneten darüber im Ungewissen ließ und die gesamte Korrespondenz geheim hielt. In Wirklichkeit ist das aber auch schon egal und eine logische Konsequenz aus dem System. Die Frage ist vielmehr: Kann es zulässig sein, dass sich ein Staatsoberhaupt mit seinem Eigentum in Rechtsfragen über das Volk erhebt? Natürlich nicht. Die ganze Causa zeigt sehr gut, welch undemokratisches Relikt die britische Monarchie darstellt – ebenso wie der postfeudale Grundbesitz nicht nur des Königshauses, sondern der gesamten Aristokratie in Großbritannien. Man sollte Mrs. Elizabeth Windsor-Mountbatten (und etwaigen Nachfolgern) ihre mittelalterlichen politischen Privilegien streichen. Und falls Schottland irgendwann im 21. Jahrhundert ankommen soll, dann geht es dabei weniger um eine Trennung von England, sondern um die gänzliche Überwindung des Vereinigten Königreiches in aller Form.

Quelle: ORF

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