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US-Strafmaßnahmen gegen Internationalen Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof in den Niederlanden ist seit 2002 für Verbrechen des Völkerstrafrechts zuständig. Da er auch gegen US-Soldaten ermitteln will, belegt ihn Donald Trump nun mit Sanktionen.

Den Haag/Washington. Fatou Bensouda, Juristin aus Gambia, ist seit acht Jahren Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH/ICC) in Den Haag. Im November 2017 kam sie auf die naheliegende Idee, etwaige Kriegsverbrechen in Afghanistan seit 2002 zu untersuchen – natürlich, das ist ja auch ihre Aufgabe und Afghanistan ist einer jener 152 Staaten der Erde, die das Römische Statut des IStGH unterzeichnet haben. So weit also nichts Ungewöhnliches. Konkret geht es um mutmaßliche Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen sowohl der Taliban als auch der afghanischen Regierungstruppen, die Ermittlungsgegenstand wären, bevor über eine Anklageerhebung entschieden und in weiterer Folge vor dem Haager Tribunal verhandelt würde. Aber: Bensouda ist darüber hinaus der Ansicht, dass auch die Kriegsverbrechen ausländischer Soldaten und Behörden in Afghanistan untersucht werden sollten, insbesondere jene der US-Armee sowie der CIA. Das hätte sie wohl besser unterlassen.

USA lehnen internationale Untersuchung ab

Denn die US-Regierung lehnt jede Zuständigkeit des IStGH für die Verbrechen ihrer Soldaten und Geheimagenten ab. Tatsächlich hat Präsident George W. Bush im Jahr 2002 die (ohnedies vorbehaltliche) Unterschrift Bill Clintons unter das Römische Statut zurückgezogen, auch Barack Obama und sein Vizepräsident (ein gewisser Joe Biden) sahen keinerlei Veranlassung, mit dem IStGH zu kooperieren – natürlich, man wusste ja Bescheid über die Verbrechen (es geht v.a. um Foltervorwürfe) der eigenen Armee und Geheimdienste nicht nur in Afghanistan, sondern auch im Irak, in Pakistan, in Lateinamerika sowie einer Reihe anderer Länder, darunter Polen und Litauen. Da aber Afghanistan sehr wohl die IStGH-Rechtsprechung anerkennt, sind die von Bensouda angestrebten Ermittlungen durchaus zulässig, da es um Verbrechen auf afghanischem Territorium geht – die Nationalität der Täter spielt hierbei keine Rolle.

IStGH-Anwältin landet auf „schwarzer Liste“

Die Trump-Administration will dies freilich nicht hinnehmen und holt zum Gegenschlag aus: Bereits im Juni war beschlossen worden, etwaige Besitztümer von IStG-Mitarbeitern in den USA konfiszieren zu lassen. Nachdem bereits 2019 Bensouda mit einem Einreisebann in die USA belegt worden war, legte man nun abermals nach: Die Chefanklägerin wurde als angebliche „Bedrohung der USA“ auf die Sanktionsliste gesetzt. Das bedeutet, jede Kooperation, Zusammenarbeit, finanzielle oder Geschäftsbeziehung mit ihr ist ab sofort verboten. Viel eindrucksvoller hätten die USA wohl nicht unterstreichen können, wo sie stehen: Sie setzen einen internationalen Gerichtshof, der Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord untersuchen soll, mit Terrororganisationen und Verbrecherkartellen gleich – und gleichzeitig machen sie klar, dass sie ihre eigenen Verbrechen und Verbrecher mit allen Mitteln decken und „schützen“ werden. Offenbar haben die USA, nicht erst unter Trump, die auf Menschen- und Völkerrechten sowie Rechtsstaatlichkeit basierende Weltgemeinschaft längst verlassen.

Quelle: BBC

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