Zeltweg. Mit schweren Kopfverletzungen schleppte sich Donnerstagmittag ein 46-jähriger Arbeiter in das Büro eines Betriebs in der Bahnhofstraße (Bezirk Murtal). Er konnte noch sprechen, war aber schwer gezeichnet: tiefe Wunden am Kopf sowie deutliche Abschürfungen. Die alarmierten Rettungskräfte brachten ihn umgehend ins Landeskrankenhaus Judenburg. Was sich genau in der Lagerhalle ereignete, ist derzeit ungeklärt. Weder Spuren an seinem Gabelstapler noch Augenzeugen liefern einen eindeutigen Unfallhergang. Die Polizei hat nun die Ermittlungen aufgenommen, das Arbeitsinspektorat wurde informiert.
Der Mann soll nach Angaben der Polizei in dem Zeltweger Betrieb als Staplerfahrer tätig sein. Trotz seiner schweren Verletzungen wirkte er bei Eintreffen der Kolleginnen und Kollegen ansprechbar, konnte aber bislang nicht zu den Ursachen befragt werden. Möglicherweise stieß er im Lagerbereich mit dem Kopf gegen ein Bauteil oder stürzte beim Aussteigen. Da es keine offensichtlichen Unfallspuren an Stapler oder Umgebung gibt, prüft die Polizei das gesamte Arbeitsumfeld auf etwaige Sicherheitslücken.
In der Lagerhalle konnte lediglich der abgestellte Gabelstapler sichergestellt werden – sichtbare Hinweise auf einen heftigen Zusammenstoß gibt es laut Behörden nicht. Auch Videoaufnahmen existieren nicht. Das Arbeitsinspektorat soll ein mögliches Versäumnis oder Mängel an Sicherheitsvorkehrungen klären.
Dieser Fall wirft abermals Fragen nach dem Stellenwert von Arbeitssicherheit in Produktions- und Logistikbereichen auf. Dass ein Arbeiter in solch kritischem Zustand ohne jede Zeugin oder Zeugen aufgefunden wird, zeigt, wie rasch es zu gefährlichen Situationen kommen kann – insbesondere in Betrieben, in denen Zeit- und Leistungsdruck vorherrschen.
Mangelnde Achtsamkeit am Arbeitsplatz ist in den allermeisten Fällen kein individueller Fehler, sondern das Resultat steigender Anforderungen und oft unzureichender Sicherheitsstandards. Ein Vorfall wie dieser macht deutlich, dass umfassende Sicherheitskonzepte nicht bloß auf dem Papier stehen dürfen.
Quelle: ORF