Weil er in seinem Bereich keine Frauen wollte, kündigte der Abteilungsleiter eines Betriebs der Fleischindustrie eine Arbeiterin. Nach Einschreiten der Arbeiterkammer erhielt sie nun Schadenersatz für diese offensichtliche und gesetzwidrige Diskriminierung.
Linz. In einem fleischverarbeitenden Betrieb im oberösterreichischen Innviertel hat sich ein besonders irritierender Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erreignet. Eine Arbeiterin wurde dort gekündigt – weil sie eine Frau ist.
Die Betroffene wurde in dem fraglichen Unternehmen eingestellt, als ihr direkter Vorgesetzter auf Urlaub war – die Einstellung nahm der Geschäftsführer vor. Als der Abteilungsleiter jedoch zurückkehrte, erklärte er geradeaus, dass er in seniem Bereich keine Frauen haben wolle – sie brauche sich gar nicht erst bemühen, sie werde ohnedies gekündigt. Und tatsächlich wurde das Arbeitsverhältnis nach nur zwei Wochen aufgelöst.
Die Frau suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer (AK) und diese drohte dem Unternehmen mit einer Klage wegen Diskriminierung aufgrung des Geschlechtes. Zunächst bemühte sich die Betriebsleitung noch, alles abzustreiten, doch mehrere Mitarbeiter bestätigten die Aussagen des Abteilungsleiters. Bevor es zum Prozess kam, lenkte das Unternehmen ein. Ausständige Löhne wurden nachbezahlt, außerdem erhielt das Opfer 4.500 Euro Schadenersatz.
Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen am Arbeitsplatz müssen nicht hingenommen werden. Betroffene sind gut beraten, sich an die nächste AK-Stelle zu wenden.
Quelle: ORF