Obwohl der Eigenbeitrag für Kinder in öffentlichen Krankenhäusern im Jahr 2017 abgeschafft wurde, stehen begleitende Eltern immer noch vor erheblichen Kosten, wenn ihre Kinder stationär aufgenommen werden. Die Höhe der Begleitkosten variiert erheblich je nach Bundesland, wie vom gemeinnützigen Verein KiB festgestellt.
Begleitkosten für Kinder im Krankenhaus können sich auf Familien mitunter stark belastend auswirken. Die Lage ist darüber hinaus österreichweit sehr unübersichtlich strukturiert. In Niederösterreich, dem kostspieligsten Bundesland in dieser Hinsicht, fallen für Kinder im Alter von eins bis 13 Jahren rund 40 Euro pro Tag an, während es ab 14 Jahren etwa 80 Euro sind. In Wien, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, werden für Kinder zwischen dem dritten und siebenten Lebensjahr etwa 38 Euro berechnet, und ab dem 15. Lebensjahr steigen die Kosten auf bis zu 80 Euro. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass sowohl Wien als auch einige andere Bundesländer Ausnahmen gewähren.
Vorbelastete Familien besonders betroffen
In Salzburg entfallen im Vergleich dazu bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes sowohl Begleit- als auch Verpflegungskosten. Eltern von älteren Kindern müssen dann jedoch 21 Euro pro Tag entrichten. In Oberösterreich werden Begleitkosten zwar nur für Kinder bis zum Abschluss des ersten Lebensjahres erlassen, danach belaufen sie sich auf moderate fünf Euro pro Tag. Insbesondere Familien, die bereits mit erheblichen Belastungen zu kämpfen haben, sind von diesem Umstand betroffen. Ein Beispiel ist eine Familie aus Kärnten, deren 14-jährige Tochter seit ihrer Geburt an Knochenkrebs leidet. Die Familie musste für den Begleitaufenthalt im Kremser Spital 721 Euro bezahlen, obwohl die Behandlung von einem Spezialisten in einem öffentlichen Krankenhaus durchgeführt wurde.
Anwesenheit der Eltern besonders wichtig
Durch die Ausrichtung auf bestimmte Fachgebiete, beispielsweise Herzerkrankungen, haben sich Spezialkliniken in Linz und Wien entwickelt. Familien, die ihre oft mehrmonatigen Behandlungen in der Nähe dieser Kliniken absolvieren, leben währenddessen in externen Unterkünften. Die Geschäftsführerin des gemeinnützigen Vereins KiB children care, Johanna Part, betonte jedoch, dass diese Unterkünfte eine gute Alternative darstellen. Leider greift hier jedoch nicht die Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung, was zu erheblich höheren Kosten für die betroffenen Familien führt.
Part betonte, dass die Anwesenheit der Eltern das Krankenhauspersonal erheblich entlastet und zu einer schnelleren Genesung beiträgt. Daher sollten Familien nicht auch noch finanziell belastet werden. Sie forderte die Umsetzung einer langjährigen Forderung: Kinder im Krankenhaus hätten das Recht auf die Anwesenheit ihrer Eltern, und für diese sollte keine finanzielle Belastung entstehen.
Quelle: ORF