Wien. Am kommenden Montag entscheidet ein Haft- und Rechtsschutzrichter, ob der Tiroler Immobilienkapitalist René Benko in Untersuchungshaft verbleibt oder ob seinem jüngsten Enthaftungsantrag stattgegeben wird. Zwar wäre der nächste automatische Haftprüfungstermin am 27. April geplant gewesen, doch der Antrag der Verteidigung beschleunigt nun das Prozedere. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Fortdauer der U‑Haft nach wie vor erfüllt sind.
Aktuell sitzt Benko nach Auffassung der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aufgrund von „Tatbegehungsgefahr“ im Gefängnis. Er bestreitet sämtliche Vorwürfe, doch die WKStA sieht dringende Verdachtsmomente, dass er versucht haben soll, bei einer Kapitalerhöhung seiner Signa Holding Investoren bewusst zu täuschen. Falls die Ermittlungen ausreichend Fortschritte machen, könnte das für Benko bedeuten, dass man gegen ihn eine Teilanklage einbringt – nur einzelne Aspekte der Causa wären somit bereits prozessreif, während in anderen Strängen noch ermittelt würde. Ein Prozess könnte dann vergleichsweise rasch starten, während der Beschuldigte in U‑Haft verbleibt.
In Österreich genießt jeder U‑Häftling das sogenannte Beschleunigungsgebot. Das heißt, die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Beschuldigte in U‑Haft zügig voranzutreiben, um möglichst rasch zu einem Urteil zu gelangen. Kann ein Verfahren hingegen nicht zeitnah abgeschlossen werden, müsste die Untersuchungshaft unter Umständen während der Ermittlungen aufgehoben werden. Laut der WKStA bestehe jedoch weiterhin Tatbegehungsgefahr, weshalb sie „die Fortsetzung der Untersuchungshaft des René Benko beim Landesgericht für Strafsachen Wien beantragt“ hat.
Bereits im Sommer 2024 wurde Benko offenbar mehrere Wochen lang beobachtet. Nach Informationen des Magazins „trend“ seien Treffen des Signa-Gründers fotografisch dokumentiert worden – darunter auch zwei Begegnungen mit Hans-Peter Haselsteiner, einem der wichtigsten Investoren der Signa-Gruppe. Auch andere hochrangige Branchenakteure scheinen auf den Bildern auf. Zusätzlich wurden die Telefone von Benko und dem ehemaligen Signa-Manager Manuel Pirolt Mitte des vergangenen Jahres überwacht. Laut „trend“ konnten Ermittler zeitweise bei Videokonferenzen mithören, um mögliche Verstöße oder Absprachen aufzuzeichnen.
Sollte sich der Verdacht erhärten, dass Benko sich selbst während des laufenden Verfahrens in irgendeiner Weise strafbar machen könnte – oder wenn er aus Sicht der Justiz versucht, den Prozess zu untergraben – wäre es naheliegend, die U‑Haft bis zum Start eines frühen Gerichtstermins aufrechtzuerhalten. Ob die Verteidigung dies mit ihrem Enthaftungsantrag durchbrechen kann, ist offen. Klar ist nur: Fällt die Entscheidung am Montag gegen den Unternehmer aus, bleibt Benko weiterhin hinter Gittern.
Quelle: Die Presse