Wien/Innsbruck/Korneuburg. Der Countdown läuft: Binnen eines Monats müssen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ehemals FPÖ, später parteilos) und sein Trauzeuge, der frühere FPÖ-Generalsekretär und Lobbyist Walter Meischberger, ihre rechtskräftigen Freiheitsstrafen antreten. Das bestätigte das Straflandesgericht Wien gestern gegenüber den Medien.
Nach Angaben von Gerichtssprecher Daniel Rechenmacher sind die Aufforderungsschreiben zum Strafantritt bereits per RSA-Brief unterwegs; den Verteidigern gingen die elektronischen Versionen noch am Donnerstag zu. Ab Zustellung beginnt die 30-Tage-Frist, binnen derer sich die Verurteilten selbstständig beim Strafvollzug melden müssen.
Für Mitangeklagten Peter Hochegger (drei Jahre, davon zwei bedingt) besteht die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel.
Der Marathonprozess endete im Dezember 2020 erstinstanzlich mit Schuldsprüchen wegen Untreue sowie »Geschenkannahme durch Beamte«. Im März dieses Jahres halbierte der Oberste Gerichtshof in seinem rechtskräftigen Urteil Grassers Strafmaß von acht auf vier Jahre, ließ aber Schuldspruch und Schadenersatzpflicht unangetastet. Meischbergers Strafe wurde von acht auf 3 ½ Jahre reduziert.
Neben den Haftstrafen schuldet das Quartett Grasser, Meischberger, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und ein früherer Manager der Raiffeisen-Landesbank OÖ dem Bund rund zehn Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen. Die Haftung ist solidarisch: Der Bund kann den gesamten Betrag von einem der Verurteilten einfordern, der anschließend Regress bei den Mitverurteilten suchen muss.
Das könnte allerdings kompliziert werden. Meischberger befindet sich seit Längerem im Konkursverfahren. Grasser stellte erst diese Woche beim Landesgericht Innsbruck einen Antrag auf Privatkonkurs (»Schuldenregulierungsverfahren«). Ob und wie die Republik ihr Geld sieht, bleibt damit offen.
Bleibt es bei der aktuellen Frist, beziehen Grasser und Meischberger noch im Mai ihre Hafträume. Ein Antrag auf Strafaufschub wäre nur bei medizinischer oder familiärer Notlage möglich – mit hohen rechtlichen Hürden. Beobachter rechnen daher nicht mit weiteren Verzögerungen.
Damit endet vorerst ein Kapitel, das die österreichische Innenpolitik zwei Jahrzehnte lang beschäftigte – vom BUWOG-Privatisierungsdeal 2004 bis zum letzten Richterspruch 2025. Für Grasser und Meischberger beginnt nun ein neuer – deutlich weniger glamouröser – Lebensabschnitt hinter Gefängnismauern.
Quelle: ORF