Home Panorama Gekündigt, weil 13-jährige Tochter eine Palästina-Fahne malte

Gekündigt, weil 13-jährige Tochter eine Palästina-Fahne malte

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Die gekündigte Alleinerzieherin arbeitete im Duty-free-Bereich des Wiener Flughafens.

Wien. Über eine geradezu haarsträubende Begebenheit in Wien-Floridsdorf berichtet der Wien-Korrespondent der linken Berliner Tageszeitung Junge Welt, Dieter Reinisch in der Montagausgabe der Zeitung.

Ein dreizehnjähriges Mädchen hatte – allein zu Hause – ein Plakat mit der palästinensischen Flagge gemalt und angeblich mit dem Slogan „from the river to the see – palestine will be free“ versehen. Die Mutter des Mädchens, Dorra A., hat das darin erwähnte Plakat nie selbst gesehen: »Ich war damals in der Arbeit. Meine Tochter hat es auf den Balkon gehängt, und dann hat es irgendwann der Wind weggeblasen.« Doch in dieser Zeit hat jemand das Plakat fotografiert – in einer wenig frequentierten Sackgasse im 21. Wiener Gemeindebezirk. Das Foto kam dann in die Hände des österreichischen Verfassungsschutzes, offizieller Name: Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Der digitalen Akte über Dorra A. ist es in schlechter Qualität beigelegt – was auf dem Plakat zu lesen sein soll, ist nicht erkennbar.

Die 13-Jährige wurde in der Wohnung aufgesucht und ohne Beisein ihrer Mutter befragt, die Mutter schließlich als Zeugin einvernommen. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte die ganze Farce schließlich ein.

Die Probleme von Dorra A. begannen aber erst so richtig. Sie verlor ihren Job bei einer Firma im Duty-free-Bereich des Flughafens Wien-Schwechat. Begründung: „Negative Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP)“. Um am Flughafen Wien-Schwechat arbeiten zu können, braucht man eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die Behörden. Ihre Kriterien sind nicht einsehbar. Vor Beginn des Dienstverhältnisses muss der Antrag selbst online gestellt – und bezahlt – werden. Arbeitet man bereits dort, wird alle fünf Jahre eine neue ZÜP fällig. Bei Personal, das im Sicherheitsbereich tätig ist, bedarf es einer jährlichen positiven ZÜP. Dies war bei Dorra A. der Fall, denn sie arbeitete im Duty-free-Bereich, also nach dem Sicherheitscheck für Passagiere und Personal. 

Es stellte sich heraus, dass in den Akten der DSN, die diese Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen hat, bizzares steht. Dorra A. wurde im Sommer 2024 eine negative ZÜP ausgestellt, da ihre Tochter im November 2023 ein Plakat mit palästinensischer Flagge gezeichnet hatte, das sie selbst nie zu sehen bekam. Die alleinerziehende Mutter ist nun arbeitslos, da der Verfassungsschutz sie als »nicht zuverlässig« eingestuft hat. Ob das auch Einfluss auf ihren aktuellen Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft hat, ist unklar. Im kommenden Jahr hat sie dafür den nächsten Termin beim Amt.

Quelle: Junge Welt

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