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„Ich liebe meinen Kanzler!“ – Wie die Polizei an SMS und Chats gelangt

Durch die Arbeit des Ibiza-U-Ausschuss und die Ermittlungen in der Casino Austria-Causa sind mittlerweile die Chatverläufe hochrangiger Politiker und ihrer Günstlinge an die Öffentlichkeit gelangt – und die Nachrichten zeichnen ein doch sehr obskures Sittenbild österreichischer Innenpolitik. Die eingangs zitierte Liebeserklärung des Thomas Schmid an Bundeskanzler Kurz ist dabei nur eine von vielen Textstellen, die die mutmaßliche Freunderlwirtschaft und den Postenschacher etablierter Parteien zum Vorschein bringen.

Nun aber hat sich der „Der Standard“ mit einer Frage beschäftigt, die sich tatsächlich aufdrängt. Nämlich, wie kommen die Polizeibehörden an diese brisanten SMS und Nachrichtenverläufe. Wir wollen die wichtigsten Punkte zusammenfassen:

Hausdurchsuchung

Im Regelfall, so die Tageszeitung, kommen die Behörden im Rahmen von Hausdurchsuchungen an jene Gegenstände, die für die Ermittlungen von Bedeutung sein könnten. Eine solche Hausdurchsuchung kann durch die Staatsanwaltschaft nach einer richterlichen Bewilligung angeordnet werden, sofern ein begründeter Verdacht besteht, dass ein möglicher Fund die Aufklärung einer Straftat voranbringen könne. Eine solche richterliche Bewilligung sei aber wiederum nicht nötig falls Gefahr in Verzug vermutet werde.

Passwörter und gelöschte Daten

Bei digitalen Geräten, wie Laptops oder Smartphones, die üblicherweise durch ein Passwort gesichert sind, erfragen die Behörden die freiwillige (!) Herausgabe der Zugangsdaten. Im Falle der von der WkStA verdächtigten Politikern sei dies auch geschehen. Aber dennoch steht es den Betroffenen frei, diese Daten preiszugeben.

Da die Datenträger oftmals vor dem Zugriff bereinigt werden oder den Behörden der Zugriff verwehrt wird, nehmen die Strafverfolgungsbehörden zumeist Dienste diverser Spionagefirmen für die digitale Forensik in Anspruch. Firmen, wie Celebrite oder AccessData, bieten spezielle Software an, die es den Behörden erlaube, in alle gängigen Betriebssysteme einzudringen und auch Daten wiederherzustellen, die zuvor gelöscht wurden. Um in Passwort-geschützte oder verschlüsselte Bereiche einzudringen, würden diese Tools Sicherheitslücken aktueller Betriebssysteme ausnutzen. Ein solcher Einbruch in die Systeme ist aber mitunter ein sehr aufwändiger – und auch kostenintensiver – Eingriff. So kostete im Jahr 2016 die Entsperrung eines einzelnen iPhones das FBI noch rund 900.000 US-Dollar.

Telefonüberwachung

Es gibt aber auch Möglichkeiten für Behörden ohne direkten Zugriff auf das Smartphone Daten abzugreifen. So können Plattformanbieter verpflichtet werden, den Behörden Einsicht auf in der Cloud gespeicherte Inhalte zu gewähren und Mobilfunkanbieter können durch eine richterliche Anordnung angewiesen werden, Telefonate sowie SMS zu speichern und zu überwachen. Auch sogenannte personenbezogene Stammdaten – wie Name, Anschrift oder IP-Adresse – können von den Behörden ermittelt werden.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Verschlüsselte Nachrichtendienste erschweren die Spionage der Ermittler naturgemäß und sind der Polizei dadurch ein Dorn im Auge. Insbesondere der durch NSA-Whistleblower Edward Snowden empfohlene Messenger Signal bietet hier den größtmöglichen Schutz und stellt die Ermittlungsbehörden vor große Herausforderungen. Aber auch bei diesem Messenger ist der Schutz der Inhalte nur dann gegeben, wenn die Behörden keinen direkten physischen Zugriff auf das Gerät erhalten. Abhilfe bietet hier lediglich die Funktion der selbstlöschenden Nachrichten. Mit Vorsicht zu genießen sind jedenfalls die Backup-Funktionen der Messengerdienste, denn hierbei werden die Nachrichten in Klartext in der Cloud gespeichert.

Quelle: Der Standard

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