Wien/Nickelsdorf. Der beim Nova Rock Festival 2024 eingehobene sogenannte „Müllbeitrag“ war unzulässig. Zu diesem Schluss kam nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien, das damit die Entscheidung des Landesgerichts Eisenstadt bestätigt hat. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums.
Konkret ging es um eine Klausel, laut der Festivalbesucherinnen und Festivalbesucher beim Eintritt 20 Euro in bar als „Müllpfand“ entrichten mussten. Zehn Euro konnten zurückerstattet werden, wenn ein „mindestens halbvoller Müllsack“ inklusive Beleg abgegeben wurde. Die anderen zehn Euro wurden unabhängig davon als „Müllbeitrag“ einbehalten. Das OLG Wien schloss sich nun der Ansicht des Erstgerichts an und stellte fest: Die Formulierungen seien unklar und daher gesetzeswidrig.
Unzureichend definierte Bedingungen
Wie der VKI am Freitag mitteilte, bemängelten beide Instanzen vor allem die unklare Sprache der verwendeten Klauseln. So bleibe unverständlich, „wofür der Müllbeitrag tatsächlich eingehoben wird“ und „was genau unter einem ‚halbvollen Müllsack‘ zu verstehen ist“, wie das OLG ausführt. Unterschiede in der Interpretation durch Festivalbesucherinnen und Festivalbesucher seien zu erwarten, ebenso wie die Gefahr willkürlicher Rückerstattungsentscheidungen.
Zudem sei auf der Website des Veranstalters nicht ersichtlich gewesen, welche Personengruppen konkret vom Müllbeitrag ausgenommen seien – etwa Inhaberinnen und Inhaber von VIP‑, Glamping- oder Green-Camping-Tickets. Auch sei nicht klar gewesen, ob der Besitz eines Rucksacks oder Zelts automatisch zur Zahlungspflicht führe, unabhängig vom gewählten Ticket.
VKI: „Wichtiges Signal für Preistransparenz“
„Das OLG bestätigt, dass die Formulierungen intransparent sind und Verbraucherinnen und Verbraucher unklar über ihre Rechte und Pflichten informiert wurden“, so der VKI. Das Urteil sei „ein wichtiges Signal für mehr Preistransparenz“ bei Großveranstaltungen, erklärte die Organisation in einer Aussendung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Festivalveranstalter Ewald Tatar werde noch bis August geprüft, ob rechtliche Schritte gegen die Entscheidung gesetzt werden. Man befinde sich in Beratung mit den Anwältinnen und Anwälten.
Bereits im Jänner hatte das Landesgericht Eisenstadt festgestellt, dass der „Müllbeitrag“ nicht nur intransparent, sondern auch sachlich nicht gerechtfertigt sei. Die Müllentsorgung gehöre laut Gericht zu den grundlegenden Nebenleistungen eines Festivalveranstalters und könne nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Quelle: ORF / Verbraucherrecht.at