Eisenstadt. Aufgrund eines aktuellen Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) erhalten rund 15.000 Kundinnen und Kunden der Netz Burgenland die von ihnen bezahlten Netzzutrittskosten für neue Photovoltaikanlagen rückerstattet. Der OGH stellte klar, dass zusätzliche Entgelte für einen bereits bezahlten Netzanschluss unzulässig sind, sofern keine baulichen Maßnahmen erforderlich waren.
Auslöser war ein Rechtsstreit zwischen dem Flughafen Wien-Schwechat und den Wiener Netzen, bei dem die Betreiberfirma der Photovoltaikanlage die doppelte Verrechnung von Netzzutrittsgebühren beanstandete und obsiegte. Die Entscheidung hat nun auch weitreichende Auswirkungen auf private Anlagenbesitzerinnen und ‑besitzer in ganz Österreich.
Im Burgenland werden aktuell alle betroffenen Kundinnen und Kunden automatisch kontaktiert und erhalten die zuvor verrechneten Netzzutrittskosten zurück. Nach Angaben von Gerhard Altmann (Netz Burgenland) ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Das Urteil besagt, dass ein bereits bestehender Stromanschluss nicht erneut in Rechnung gestellt werden darf, wenn eine neue PV-Anlage installiert wird. Zusätzliche Gebühren fallen nur dann an, wenn tatsächliche bauliche Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Quelle: ORF