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Schweizer Dorf darf seinen Namen nicht mehr verwenden

Weil die reichen französischen Champagner-Produzenten auf ihren „Markennamen“ pochen, müssen die Winzer aus dem Waadtländer Dorf Champagne ihren Heimatort vom Etikett streichen.

Lausanne. Am Verfassungsgericht des Westschweizer Kantons Waadt/Vaud bürdeten die Richter den Einwohnern – und insbesondere den Winzern – des Dorfes Champagne eine unangenehme, aber auch einigermaßen absurde Entscheidung auf. Das Gebiet zwischen Jurasüdhang und Neuenburgersee ist ein traditionelles Weinbaugebiet, und auf den Flaschenetiketten der Betriebe der kleinen Ortschaft mit 1.000 Einwohnern, in der 28 Hektar bewirtschaftet werden, steht dann natürlich auch vermerkt, woher der Wein stammt – nämlich eben aus der Gemeinde Champagne, „Commune de Champagne“. So etwas erwartet man sich ja auch als Konsument, doch genau das hat das kantonale Verfassungsgericht nun aber untersagt: Denn diese Angabe verstoße, so das Gericht, gegen eine in der EU geschützte Herkunftsbezeichnung, die sich, wie man sich denken kann, auf den exklusiven französischen Schaumwein „Champagner“ bezieht. Das bedeutet, Sekt dieses Namens muss aus der entsprechenden Region im Nordosten Frankreichs stammen. Und das Tolle für die Schweiz: Die Eidgenossenschaft hat ein bilaterales Abkommen mit der EU, das sie auch als Nichtmitglied zur Einhaltung dieser EU-Regeln zwingt. Von daher also das nunmehrige Urteil.

Was auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz unlogisch, allenfalls aber rechtlich zulässig erscheint, ist in Wirklichkeit idiotisch: Die Weinbauern des Schweizer Ortes Champagne produzieren nämlich gar keinen Sekt, sondern normalen, perllosen Weißwein, der somit nicht in Konkurrenz zum „originalen“ Champagner steht. Doch die geschützte Herkunftsbezeichnung erstreckt sich eben etwas allgemeiner auf das 34.000 Hektar große französische Anbaugebiet und die dortigen Weinreben und ‑trauben – und die Waadtländer sind daher die Angeschmierten. Sie vertreiben ihren Wein daher wohl wieder als „Libre-Champ“. Nun haben korrekte geografische Herkunftsbezeichnungen und deren Schutzstatus schon auch ihren Sinn: Man darf berechtigt erwarten, dass Nürnberger Lebkuchen aus Nürnberg stammt, Steirisches Kürbiskernöl aus der Steiermark, Berner Zungenwurst aus Bern, Parmaschinken aus Parma und Grana Padano aus der Poebene. Das Champagner-Urteil von Lausanne ist aber sehr wohl problematisch.

Denn der französische Verband der Champagner-Hersteller, der die Winzer von Champagne verklagt hatte, missbraucht die Herkunftsbezeichnung seines Schaumweines als einen Markennamen, der andere Betriebe, die auch ein anderes, somit eigentlich nicht verwechselbares Produkt vertreiben, einschränkt – und dies im konkreten Fall auch nicht, weil diese vielleicht gezielt einen Namen wählen, um Aufmerksamkeit zu erregen, sondern weil ihr eigenes Dorf eben genau diesen Namen trägt – und zwar seit über 1.000 Jahren. Bei allem Respekt für die französische Champagne und ihren überbewerteten und überteuerten Sekt muss man festhalten, dass „Champagne“ nun mal keine seltene Ortsbezeichnung ist: Allein in Frankreich gibt es an die zwanzig Ortschaften dieses Namens, die auch keineswegs alle in der Champagne liegen. Kein Wunder, denn die Begrifflichkeit stammt aus dem Lateinischen, „campania“ bezeichnet lediglich eine Ebene oder landwirtschaftlich genutzte Felder – und von daher entwickelten sich in romanischen Sprachen entsprechende, inhaltlich eher unpräzise Ortbezeichnungen, z.B. Kampanien in Italien oder diverse spanische, portugiesische und lateinamerikanische Regionen und Orte, die schlichtweg auf „Campos“ hören. In der französischen Sprache ist „Champagne“ daher ebenfalls kein ungewöhnlicher Name, auch nicht für die Romandie.

Unterm Strich hat das Urteil des kantonalen Verfassungsgerichtes in Lausanne einen mehr als üblen Beigeschmack. Hier wird kapitalistischen Monopolbetrieben ein Recht eingeräumt, das diese gar nicht haben können. Es mag die Entscheidung rechtlich gedeckt sein, aber das bedeutet nur, dass die EU-Gesetzeslage grotesk ist – sie soll die Profitmacherei der Champagner-Hersteller fördern, während kleinere Schweizer Weinbauern drangsaliert werden und nur ungläubig den Kopf schütteln können. Es kann doch nicht sein, dass ein Dorf seinen eigenen Namen nicht mehr verwenden darf, nur weil sich irgendwelche Luxusproduzenten auf den Schlips getreten fühlen. Was kommt denn als nächstes? Dürfen sich die Einwohner der Ortschaft Champagne bald auch selbst nicht mehr als „Champagner“ bezeichnen?

Quelle: ORF

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