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Berliner „Mietdeckel“ als verfassungswidrig aufgehoben

Im Gefolge massiver Proteste der Berliner Bevölkerung hatte die Landesregierung Maßnahmen gegen den Mietwucher beschlossen – das Bundesverfassungsgericht erklärte diese nun für unzulässig.

Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht der BRD hat am 15. April den Berliner „Mietpreisdeckel“ als verfassungswidrig aufgehoben. Dieser hatte besagt, dass die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der deutschen Hauptstadt ab 23. Februar 2020 auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren werden, also nicht erhöht werden dürfen. Dies wäre erst wieder 2022 möglich gewesen, jedoch auch nur der Inflationsrate entsprechend. Die Karlsruher Verfassungsrichter, die u.a. auf Verlangen von CDU- und FDP-Bundestagsabgeordneten tätig wurden, kippten nun den limitierenden Mietpreis-Beschluss des Berliner Senats aus SPD, Linkspartei und Grünen mit der Begründung, die Landesregierung hätte diesbezüglich keine Kompetenzen – die Materie falle vielmehr in den Bundesbereich.

Die Berliner Landesorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) kommt zu dem Schluss: „Damit hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr das gemacht, was bürgerliche Klassenjustiz immer tut: die Interessen der Vermieter gegen die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu verteidigen. Denn mit dem Urteil sind nicht nur weiteren Mietsteigerungen Tür und Tor geöffnet. Es drohen außerdem deftige Nachzahlungen für die Berliner Haushalte, was wieder einmal die Arbeiterklasse besonders hart trifft. Es freuen sich insbesondere die Immobilienkonzerne. Ihre Aktienkurse steigen. Von Krise keine Spur. Warum sollte sich ein Konzern wie die Deutsche Wohnen AG auch mit 2,24 Milliarden Euro Gewinn (so viel erwirtschaftete der Konzern im Corona-Jahr 2020) zufriedengeben, wenn 3, 4 oder 5 Milliarden drin sind? So funktioniert der Kapitalismus.“

Die Berliner Kommunistinnen und Kommunisten verweisen jedoch auch auf die Verantwortung der „linken“ Stadt- und Landesregierung in der Hauptstadt: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist somit auch ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich von der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung Verbesserungen erhofft haben. Wir haben nicht vergessen, dass 2004 der rot-rote Senat die Berliner Wohnungsbestände der GSW verramscht hat. Trotzdem argumentierte insbesondere die Berliner Partei die Linke für ihre Regierungsbeteiligung stets mit den angeblich vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten für eine linke Politik. Sie steht nun ebenfalls vor einem Scherbenhaufen. Regierungen können den Kapitalismus vielleicht gestalten, wenn sich das rechnet, wenn sich mit Veränderungen Profite erzielen lassen. Ansonsten sind neben breiteren Fahrradwegen bestenfalls symbolische Veränderungen drin. Das zeigt einmal mehr die Episode um den Mietendeckel. Er kam zustande, weil zuvor massenhaft Mieterinnen und Mieter gegen die immer schlimmeren Zustände im kapitalistischen Wohnungswesen auf die Straße gegangen waren. Mit dem Mietendeckel und auch im Zuge der sogenannten Enteignungskampagne hat dieser Massenprotest auf der Straße abgenommen. Genau dieser wäre aber nötig, um wirklich nachhaltige Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter durchzusetzen, nicht nur in Berlin.“

Bereits am Tage des schändlichen Urteils in Karlsruhe gingen in Berlin tatsächlich wieder tausende Menschen auf die Straße, um gegen die fragwürdige Entscheidung und den Mietwucher zu protestieren – es wäre in der Tat wichtig, dass dieser Druck der betroffenen Menschen wieder zunimmt und jene Kraft entfaltet, die es braucht, um die gerechten Forderungen durchzusetzen. Unter diese fallen, wie die DKP Berlin formuliert, u.a. „Verlängerung des Berliner Mietendeckels um mindestens weitere 5 Jahre! – Wohnungsneubau jetzt – sozial und kommunal! – Keinen Cent für Deutsche Wohnen & Co.!“ Und dann wäre da freilich noch die Enteignungsfrage, aber die stellt sich real wohl erst in Verbindung mit einer schlagkräftigen antikapitalistischen und revolutionären Bewegung.

Quelle: Unsere Zeit

BILDQUELLEDKP Berlin
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