HomePolitikChorherr (Grüne) will Korruptionsprozess vermeiden – mit Geldzahlung

Chorherr (Grüne) will Korruptionsprozess vermeiden – mit Geldzahlung

Spendenaffäre: Der Ex-Planungssprecher der selbsternannten Anti-Korruptions-Partei, Christoph Chorherr, gesteht nach Jahren ein, dass die intensiven Spendenkontakte zu Wiener Immobilienhaien doch eher falsch waren. Sein Antrag auf Diversion könnte erneut den beteiligten Konzernen zugutekommen.

Wien. Seit vier Jahren ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den früheren Planungssprecher der einst der Stadtregierung angehörenden Wiener Grünen. Es geht um Bestechung, Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch. Der Hintergrund: Chorherrs gemeinnütziger Verein für Bildungsinitiativen in Südafrika „s2arch“ erhielt auffällig viel Geld aus der nicht gerade für uneigennützige Geschenke bekannten Bau- bzw. Immobilienbranche. Gleichzeitig liegt nahe, dass Chorherr als Planungssprecher und stellvertretender Vorsitzender des Wohnbauausschusses Einfluss auf das Durchwinken von (umstrittenen) Bauprojekten gehabt haben dürfte. Dafür spricht unter anderem, dass die Spendenflut der ach so altruistischen Unternehmer erst einsetzte, als Chorherr im Gemeinderat saß und nach Einzug der Grünen in die Stadtregierung besonders anstieg.

So ist zumindest ein schlechter Eindruck entstanden, räumt mittlerweile auch Chorherr selbst ein, der ansonsten weiterhin auf seine super saubere Weste beharrt und jede Schuld von sich weist – es gilt tatsächlich die Unschuldsvermutung. Doch seine aktuelle Strategie (die er wie auch seine Anwälte bereits mehrmals änderte) zeugt nicht gerade von der Überzeugung, in einem allfälligen Prozess mit Sicherheit freigesprochen zu werden. Stattdessen beantragte der Grüne über seinen Anwalt Diversion – also die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldbuße und/oder gemeinnützige Arbeit. Chorherr würde so einer formellen Verurteilung entgehen, muss zwar kein Schuldeingeständnis ablegen, übernimmt aber doch die Verantwortung für sein Handeln. Voraussetzung sind ein drohendes Strafmaß unter 5 Jahren (Bestechung wäre ausgeschlossen) sowie eine geringe Schwere der Schuld.

Vorbild Mensdorff-Pouilly?

Ursprünglich zur Vermeidung eines aufwändigen Verfahrens bei jugendlichen Kleinkriminellen entwickelt, haben Wirtschaft und Politik das Instrument der Diversion längst für sich entdeckt. Mit dem nötigen Kleingeld lassen sich so Verurteilungen umschiffen, die zumindest für manche Politiker noch einen Rücktrittsgrund darstellen würden und für Konzerne den Ausschluss von Vergabeverfahren und Förderungen bedeuten könnte. Bekanntestes Beispiel ist wohl der Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly, der durch eine diversionsähnliche Zahlung von 328 Millionen Euro durch British Aerospace Systems einer behördlichen Verfolgung betreffend Geldwäsche und Bestechung entging.

Eine Einstellung des Spendencausa-Verfahrens würde jedenfalls auch den anderen 43 Beschuldigten, also vor allem den Spendern aus der Bau- und Immobilienbranche, zugutekommen. Ob die WKStA auf Chorherrs Ansuchen eingeht, ist noch nicht bekannt. Ein Vorhabensbericht liegt derzeit bei der Oberstaatsanwaltschaft zur Prüfung.

Wenngleich sich Chorherr und sein Anwalt darauf berufen, dass im bisherigen Ermittlungsverfahren „keinerlei Pflichtverletzungen in Ausübung der Funktionen“ nachgewiesen wurden, sind die Anti-Korruptions-Vorgaben für jeden kleinen Beschäftigten einer Wiener Magistratsabteilung deutlich strenger als der Maßstab, der offenbar für wichtige Politiker gelten soll. Im öffentlichen Dienst riskiert man Konsequenzen bereits für die Annahme kleinster Gefälligkeiten, ohne dass irgendein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss. Aber über grüne Extrawürste mussten wir ohnehin schon öfters berichten.

Quellen: Ö1, Kurier, der Standard

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN