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Doch nicht zu schön, zu jung und zu intelligent: Schuldspruch und Haftstrafe für KHG

8 Jahre Haft für Karl-Heinz Grasser. Das Gericht sieht es erwiesen an, dass sich der ehemalige Finanzminister und weitere Angeklagte der Untreue schuldig gemacht haben.

Wien. Es hatten wohl nur mehr die wenigsten mit einem baldigen Ende des BUWOG-Prozesses gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den 13 weiteren Angeklagten (einer verstarb mittlerweile) gerechnet. Doch nach 168 Verhandlungstagen, einem fast auf den Tag genau drei Jahre andauernden Gerichtsverfahren und damit 16 Jahre nach dem Verkauf der Bundeswohnungen verkündete Richterin Marion Hohenecker am heutigen Freitag die Urteile: Acht Jahre Haft für Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger wurde zu sieben und Lobbyist Peter Hochegger zu sechs Jahren Haftstrafe verurteilt. Schuldsprüche gab es auch gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Immofinanz AG, Karl Petrikovics, und Georg Starzer, seines Zeichens ehemaliges Vorstandsmitglied der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig – es wird erwartet, dass zumindest einige der Angeklagten in Berufung gehen werden. Das Kapitel der Korruptionsaffäre rund um den skandalträchtigen BUWOG-Ausverkauf ist damit wohl noch lange nicht zu Ende.

Das Gericht folgte über weite Strecken den Vorwürfen der Anklage und sah es demnach als erwiesen an, dass Karl-Heinz Grasser seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt habe. Grasser und die anderen Hauptangeklagten wurden wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte und Beweismittelfälschung verurteilt. Sie hätten den Verkauf manipuliert und dafür hohe Provisionen kassiert.

Auch Grassers Geschichte rund um das angebliche Schwiegermuttergeld – also jene 500.000 Euro, die Grasser als damaliger Finanzminister bar auf ein Konto der Meinl Bank einzahlte und diese dann später auf jenes Bankkonto in Lichtenstein flossen, auf das auch andere BUWOG-Provisionen landeten – war für Richterin Hohenecker wenig plausibel, sie sprach in ihrem Urteil von „Beweisfälschung“.

Quelle: ORF

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