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Dreist – dreister – ÖVP

Wien. Abgesehen davon, dass die ÖVP jetzt so tut, als wäre die Idee eines Bundesstaatsanwalts ein großes Anliegen, das sie schon immer umsetzen wollte, obwohl sie dieses Vorhaben zwanzig Jahre lang blockiert hat, ist sie in dieser ganzen Novomatic-Blümel-Geschichte so dreist, dass sogar ihren Jubeljournalisten in Krone, Kurier und Oe24 auffallen müsste, dass die ganze Sache so dargestellt wird, dass nur Idioten der ÖVP Glauben schenken können.

Sehr umtriebig zeigt sich da zum Beispiel die ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker, die, selbst Juristin, den Blödsinn, den sie verzapft, wohl kaum glauben wird. So wiederholt auch sie den offenbar von der Kurz’schen Giftküche in die Welt gesetzten Spin mit der Namensverwechslung: „Zuletzt habe etwa die Namensverwechslung zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz und einer Person mit gleichem Nachnamen – um die es tatsächlich auch ging – die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel verursacht“, schreibt sie in einer Aussendung. Das würde also bedeuten, der Novomatic-Eigentümer Graf lässt von seinem Geschäftsleiter Neumann beim damaligen „nicht amtsführenden“ Wiener Stadtrat Blümel anfragen, ob er einen Termin mit seiner Schwiegertochter arrangieren könnte, bei dem es um Schwierigkeiten in Italien und um „eine Spende„gehen sollte. Höchst seltsam, welch verschlungene Wege Herr Graf gehen muss, um seine eigene Schwiegertochter zu treffen, die zu dem Zeitpunkt vielleicht sogar im selben Gebäude, nämlich in der Firmenzentrale in Gumpoldskirchen anwesend war. Auch von Bundeskanzler Kurz selbst wurde diese seltsame Geschichte heute wieder erzählt. Beide droschen wie viele andere namhafte ÖVP-Politiker heute wieder auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hin.

So dreist kann das nur die ÖVP. Wenn es eng wird, dann wird die Anklagebehörde attackiert. Ein weiterer Beleg übrigens, dass der Kanzler offenbar ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat hat. Falter-Chefredakteur Florian Klenk, der im Besitz der umfangreichen Akten der Staatsanwaltschaft zur Causa Blümel ist, zeigt mit folgendem Faksimile, dass der Staatsanwaltschaft keine Namensverwechslung unterlaufen ist, sondern sich diese im Gegenteil sogar mit diesem Thema befasst hat:

Der Ausschnitt aus dem Akt der WKStA, den Falter-Chefredakteur Florian Klenk heute auf Facebook postete widerlegt die ÖVP-Geschichte von der Namensverwechslung.

Generelle Anmerkung: Niemandem der genannten Personen werden von uns strafbare Handlungen unterstellt. Sollte jemand angeklagt werden, obliegt das der Bewertung von Gerichten. Im Falle des Finanzministers Gernot Blümel gilt natürlich auch die Unschuldsvermutung, er wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldigter geführt.

Quellen: APA-OTS/orf​.at/Florian Klenk/FB

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