Innsbruck. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ein Auslieferungsbegehren gegen den Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger gestellt. Dabei geht es um den Verdacht auf die Verbreitung rassistischer und rechtsextremer Inhalte über offizielle Social-Media-Kanäle der FPÖ Tirol. Das entsprechende Schreiben ist laut Landtagsdirektion am Mittwoch eingelangt. Um Ermittlungen einleiten zu können, muss der Tiroler Landtag die Immunität Abwerzgers aufheben.
Zunächst wird sich der Immunitätsausschuss mit dem Fall befassen. Laut Landtagsdirektorin Renate Fischler hat dieser acht Wochen Zeit für die Entscheidung, wobei sitzungsfreie Zeiten – wie derzeit im Sommer – nicht in die Frist eingerechnet werden. Eine Beschlussfassung wird daher frühestens im September erwartet. Sollte der Ausschuss dem Antrag zustimmen, wäre in einem weiteren Schritt die Zustimmung des gesamten Landtags erforderlich. Die nächste Sitzung des Tiroler Landtags ist für Oktober geplant.
Konkret prüft die Staatsanwaltschaft Äußerungen in Video-Clips, die auf FPÖ-Kanälen veröffentlicht wurden. Dabei sollen laut ersten Einschätzungen „versteckte rassistische und rechtsextreme Botschaften“ verbreitet worden sein. Ob die Inhalte im Zusammenhang mit Abwerzgers Tätigkeit als Landtagsabgeordneter stehen, ist Gegenstand der laufenden Bewertung.
Eine Reaktion von Abwerzger selbst steht derzeit aus. Die FPÖ Tirol äußerte sich am Donnerstag über Landesparteigeneralsekretär Patrick Haslwanter. Man nehme die Ermittlungen „tiefenentspannt“ zur Kenntnis und werde – wie in solchen Fällen üblich – Akteneinsicht beantragen.
Parallel dazu wurde auch im Fall des FPÖ-Bundesparteiobmanns Herbert Kickl ein Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität eingebracht – in diesem Fall durch die Staatsanwaltschaft Wien. Hintergrund ist eine öffentliche Äußerung Kickls gegenüber SPÖ-Vorsitzendem Andreas Babler, die möglicherweise den Tatbestand der Beleidigung erfüllt.
Der weitere Verlauf hängt nun von den Beratungen im Immunitätsausschuss und der Entscheidung des Tiroler Landtags ab. Bis dahin gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Quelle: ORF