HomeFeuilletonGeschichteVor 50 Jahren: „Radikalenerlass“ in der BRD

Vor 50 Jahren: „Radikalenerlass“ in der BRD

Im Januar 1972 beschloss die Regierung Willy Brandts ein antikommunistisches Repressionswerkzeug auf Bundesebene – dies führte zu menschenrechtswidriger Diskriminierung und faktischen Berufsverboten.

Am 28. Januar 1972 erließ die bundesdeutsche Regierung aus SPD und FDP unter Kanzler Willy Brandt den „Radikalenerlass“. Sein vorgeblicher Zweck war es, die Beschäftigung von „Verfassungsfeinden“ im öffentlichen Dienst der BRD zu unterbinden – dies betraf insbesondere die Lehrerschaft, das Hochschulpersonal, aber auch Krankenhäuser, Post und Bahn sowie natürlich die Polizei und Bundeswehr. Wer sich aus Sicht der Behörden nicht zweifelsfrei zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ im Sinne des Grundgesetzes bekannte, wurde entlassen oder gar nicht erst eingestellt. Und obwohl man im Sinne der unsinnigen „Totalitarismusdoktrin“ behauptete, man würde sich ebenso gegen (Neo-)Nazis wie „Linksradikale“ wenden, war das Ergebnis selbstverständlich ein bloßes Diskriminierungsinstrument gegen Kommunisten, Antifaschisten und Linke. Mit dem Erbe des NS-Faschismus kam man in der „Bonner Republik“ hingegen von Beginn an bestens aus, viele Nazis wurden wieder in Funktionen in Justiz, Polizei, Geheimdienst, Bundeswehr und Wissenschaft befördert – schließlich war sich das BRD-Regime in der Kommunistenverfolgung mit dem Faschismus völlig einig.

Systematischer Antikommunismus als Staatsraison

Zum Zeitpunkt des sozialliberalen „Extremismusbeschlusses“ konnte zwar die RAF als Vorwand dienen, dennoch war er einigermaßen überraschend, hatte sich in den vorangegangenen Jahren doch eine gegenläufige Entwicklung angedeutet: Der Adenauer-Erlass von 1950, der die erste große antikommunistische Repressions- und Verfolgungswelle der BRD-Geschichte markierte, war 1968 im Wesentlichen revidiert, das KPD-Verbot von 1956 durch die Zulassung der DKP – ebenfalls 1968 – abgemildert worden. Doch 1972 entschloss sich der sozialdemokratische Hoffnungsträger Brandt („Mehr Demokratie wagen…“) zur systematischen, bundeseinheitlichen Verfolgung von Kommunisten und sonstigen Linken – oder von Menschen, die als solche verdächtig waren. Das Mittel hierzu lieferte die so genannte „Regelanfrage“: Jeder Mensch, der sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst bewarb, musste seitens des Dienstgebers per Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft werden. Für Menschen, die bereits im öffentlichen Dienst standen, konnten ebenfalls Prüfverfahren initiiert werden, wozu aber auch Denunziation und Hexenjagdmethoden beitrugen. Dass dies aber überhaupt technisch-inhaltlich möglich war, setzt eine umfassende Bespitzelung und Gesinnungsschnüffelei der Geheimdienste voraus, die auch Ergebnisse erbrachten – und das taten sie.

Ab 1972 gab im Laufe von zwei Jahrzehnten ca. 3,5 Millionen Regelanfragen an den Verfassungsschutz, etwa 1.250 Nichteinstellungen, 2.200 Disziplinarverfahren sowie über 250 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Für die Betroffenen handelte es sich um ein faktisches Berufsverbot, denn als Lehrer, Briefträger oder Lokführer konnte man damals freilich nur im staatlichen Bereich seinem Job nachgehen. Diese Berufsverbotspolitik richtete sich gegen Mitglieder der DKP und maoistischer K‑Gruppen, aber auch gegen Antifaschisten (z.B. im VVN/BdA) oder die Vereinigung Demokratischer Juristen. Doch betroffen waren auch bloße Sympathisanten, die an einer „falschen“ Demonstration oder einem Streik teilgenommen hatten, oder Menschen, die mit „verfassungsfeindlichen“ Organisationen in irgendeiner Weise zusammengearbeitet hatten, auch wenn diese völlig legal waren. Dass dies alles nicht im Einklang mit den Menschenrechten sowie der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit stand, führte nicht nur zu widerständigen Studentenstreiks und gewerkschaftlichen Protesten, sondern wurde auch vielen Menschen bewusst, die man nicht unbedingt als besonders „links“ einzustufen hatte – bis hinein in christliche Kreise. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah eine Verletzung der Menschenrechtskonvention. Das Bundesverfassungsgericht der BRD stellte 1975 seine gegenteilige Ansicht fest.

Nach- und Fortwirkung der Kommunistenverfolgung

Im Jahr 1979 übergab die Bundesregierung die Angelegenheit wieder den Ländern, die auch in den 80er Jahren noch Regelanfragen durchführten. 1985 hob das Saarland diese förmlich auf, 1991 folgte als letztes Bundesland Bayern. Das bedeutet freilich nicht, dass es keine antikommunistische Verfolgung und keine Berufsverbote mehr gibt – seither werden in den Ländern „Bedarfsanfragen“ an den Verfassungsschutz gestellt, wenn der „Verdacht“ einer „verfassungsfeindlichen“ Gesinnung vorliegt. Umfassende Bespitzelung und Fälle von Diskriminierung aufgrund einer kommunistischen, linken Einstellung gibt es bis heute. Seit der Annexion der DDR durch die BRD hat sich dies sogar vorübergehend verschärft, denn die gar nicht so neue „Berliner Republik“ musste natürlich unzählige sozialistische Lehrer, Professoren, Juristen und Beamte abwickeln, die mit der bürgerlich-kapitalistischen Ordnung nicht einverstanden waren oder sind. Und so ist es auch kein Wunder, dass der „Radikalenerlass“ von 1972 und die Berufsverbote der BRD der 1970er und 80er Jahre historisch mitunter kritisch beleuchtet werden, aber eine wirkliche Aufarbeitung – inklusive Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer – auf sich warten lässt.

Man soll sich keinen Illusionen hingeben. Der bürgerliche Staat ist das zentrale Macht- und Repressionsinstrument der herrschenden Klasse, der Bourgeoisie, des Monopolkapitals. Er steht nicht für Demokratie, Freiheit und Menschenrecht, sondern für die Aufrechterhaltung der kapitalistischen Unterdrückung und Ausbeutung. Es versteht sich von selbst, dass der Kapitalismus in seinem staatlichen Überbau nichts von Konkurrenz hält: Sozialistische, kommunistische, revolutionäre Ideen müssen mit allen Mitteln bekämpft werden, linken, antifaschistischen, antiimperialistischen und progressiven Einstellungen darf auch nicht zu viel Platz gegeben werden. Daher schweben Kommunistenverfolgung und Berufsverbote auch über der Gegenwart, 50 Jahre nach dem „Radikalenerlass“ in der BRD – und nicht nur dort: Auch in Österreich müssen sich Kommunisten und Linke gut überlegen, auf welchen Demofotos sie zu sehen sind, was sie in sozialen Medien teilen und mit welchen Organisationen sie öffentlich in Verbindung gebracht werden – auch im Jahr 2022 drohen berufliche Nachteile, im privaten und erstrecht im öffentlichen Sektor. Und auch für antikommunistische Strafverfolgungen oder Verbotsverfahren behält der bürgerlich-„demokratische“ Staat entsprechende Gesetze in der Hinterhand.

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