Wien. Ein Polizist wurde in Wien wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt weil er den Notruf einer Frau nicht ernstgenommen hatte. Eine Geldstrafe bzw. Diversion, womit sich der Polizist ebenfalls einverstanden gezeigt hätte, wurde vom Schöffensenat abgelehnt. Dieser begründete die Haftstrafe unter anderem mit einer Signalwirkung. Das Strafausmaß blieb aber beim Mindestausmaß. Der verurteilte Polizist erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Notruf einer Frau nicht ernstgenommen
Der Polizist war gemeinsam mit Kollegen von einem Mann verständigt worden. Dieser behauptete seine Ehefrau habe ihm den Wohnungsschlüssel weggenommen und verweigere im den Zugang zur gemeinsamen Wohnung. Die Frau jedoch verwies darauf, dass der Mann ihr mit Gewalt gedroht hatte und sie Angst vor ihm habe.
Der Angeklagte schilderte den Vorfall als außergewöhnlich emotional. Der Mann habe sich von Anfang an sachlich und kooperativ verhalten während die Frau durch aggressives Verhalten aufgefallen wäre und die Beamten angeschrien und unterbrochen habe. Eine Wegweisung des Mannes durch die Polizisten erfolgte nicht.
Anzeige gegen die Frau
Fünf Tage nach dem Einsatz verfasste der angeklagte Polizist, dann noch eine Anzeige gegen die Frau wegen Anstandsverletzung und Lärmerregung. Die Anzeige, so die Aussage, habe er auf Basis seiner Notizen in seinem Notizblock verfasst. Diesen habe er aber mittlerweile weggeworfen. Er sei sich damals sicher gewesen, dass die frau gesagte habe, dass sie nicht gedacht hätte, „dass in Österreich so blöde und unkompetente Polizisten herumlaufen“ .
Eine Freundin der Frau, die sich ebenfalls in der Wohnung befand, fertigte eine Tonaufnahme des Einsatzes an. Darauf sind die Worte nicht zu hören. Allerdings waren äußerst unpassende Aussagen des Mannes zu hören, der sich nach Aussage des Polizisten sachlich und kooperativ verhalten habe.
Unterstützung durch Nehammer
Eine Wegweisung des Mannes durch die Polizei erfolgte nicht. Der Einsatz wurde auch vom damaligen Innenminister und mittlerweile Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) gerechtfertigt. Ein Betretungsverbot wäre nicht möglich gewesen „auf Grund der durchgeführten Gefahrenprognose“, wie Nehammer damals erklärte.
Nehammer verwies damals auch darauf, dass alle Beteiligten eine „spezielle Schulung für das Einschreiten in Bezug auf Gewaltprävention bei häuslicher Gewalt“ absolviert hätten. Außerdem wäre die Frau über die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung beim Bezirksgericht und eine sicherheitspolizeiliche Beratung informiert worden. Nehammers Unterstützung für die Beamten hat sich durch das Gerichtsurteil als Substanzlos erwiesen.
Quelle: ORF