Seit Beginn dieses Jahres hat sich in Österreich die Abwicklung der Kostenerstattung für klinisch-psychologische Behandlungen verändert. Alle versicherten Menschen in Österreich haben damit einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. Die Bundesregierung hat zwar für das aktuelle Jahr 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, plant jedoch, diesen Betrag im nächsten Jahr zu halbieren und ab 2026 komplett zu streichen. Diese Entscheidung hat klarerweise negative Folgen für die Versicherten. Die Sozialversicherungsträger haben sich aufgrund der unsicheren Finanzierung gegen die vollständige Übernahme der Behandlungskosten entschieden.
Versicherte, die psychologische Dienste in Anspruch nehmen, müssen mit Kosten von mindestens 100 Euro pro Therapiestunde rechnen. Sie können nun die Kosten für die ersten zehn Sitzungen bei ihrer Krankenkasse einreichen, vorausgesetzt, sie legen nach der ersten Sitzung eine ärztliche Bestätigung vor. Dies führt jedoch nur zu einer teilweisen Erstattung der Kosten. Beispielsweise erstattet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) rund ein Drittel der Kosten, was einer Rückerstattung von 33,70 Euro pro 60-minütiger Behandlungseinheit entspricht. Somit tragen Versicherte der ÖGK für zehn Sitzungen etwa 660 Euro der Kosten selbst. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet eine etwas höhere Erstattung von 45 Euro für 50-minütige Einheiten.
Der Berufsverband österreichischer PsychologInnen kritisiert diese Regelung und fordert eine vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die momentane Situation belastet insbesondere Menschen aus einkommensschwächeren Schichten, die sich eine notwendige psychologische Behandlung kaum leisten können. Zudem ist ab der elften Therapieeinheit eine chefärztliche Genehmigung erforderlich, um weitere Zuschüsse zu erhalten.
Quelle: ORF