HomePanoramaStarke Zunahme von Anfragen bei Mieterberatung in Wien

Starke Zunahme von Anfragen bei Mieterberatung in Wien

Wien. Die gestiegenen Wohnkosten sorgen in Wien für einen zunehmenden Beratungsbedarf rund um das Thema Betriebskosten. Sowohl die Mieterhilfe der Stadt Wien als auch die Mietervereinigung Wien verzeichnen eine starke Zunahme von Anfragen, die sich auf die Abrechnungen von Betriebskosten beziehen. Der Grund dafür ist klar: Steigende Mieten führen dazu, dass viele Mieter:innen genauer auf ihre Betriebskosten achten und dabei häufig Unstimmigkeiten entdecken.

Die Mietervereinigung Wien führt jedes Jahr über 20.000 wohnrechtliche Einzelberatungen durch, von denen etwa ein Drittel das Thema Betriebskosten betrifft. Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe Wien, bestätigt den Trend: „Die Gesamtmieten sind gestiegen, und deshalb schauen Mieter:innen genauer auf jede Position ihrer Abrechnung. Das ist auch notwendig, denn wir finden immer wieder Fehler in den Betriebskostenabrechnungen“, sagte Bartok in einem Interview ORF Wien. Die Mieterhilfe Wien bearbeitet sogar mindestens doppelt so viele Anfragen wie die Mietervereinigung, was die zunehmende Unsicherheit bei den Betriebskostenabrechnungen zeigt.

Ein häufiger Anlass zur Beschwerde sind fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen. Bei der Verteilung der Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter wird in der Regel der Nutzflächenschlüssel verwendet. Dieser bemisst sich anhand der Fläche der jeweiligen Wohnung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Gebäudes. Loggien zählen hier beispielsweise zur Nutzfläche, nicht aber Balkone oder Treppen. Doch immer wieder werden diese Regeln falsch angewendet, wie die Mietervereinigung betont.

Von falschen Aufteilungsschlüsseln bis hin zu nicht erlaubten Abrechnungsposten – die Liste der Fehler ist lang. Ein typisches Beispiel: Kosten für das Schleifen des Kamins. Diese Arbeiten gehören zu den Erhaltungsarbeiten und dürfen laut Mietrechtsgesetz nicht über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Sie müssen vom Vermieter aus den Zinseinnahmen bezahlt werden.

Mieterinnen und Mieter, die Zweifel an ihrer Betriebskostenabrechnung haben, sollten sich unbedingt an die Mieterhilfe oder die Mietervereinigung wenden. „Der erste Schritt ist immer, die Abrechnung überprüfen zu lassen. Falls Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann ein Antrag bei der Wiener Schlichtungsstelle gestellt werden, und das ist kostenlos“, erklärt Bartok.

Besonders wichtig sei die Beachtung der Fristen. Im Altbau und im geförderten Neubau können Betriebskostenabrechnungen bis zu drei Jahre nach Fälligkeit von Nachzahlungen oder Guthaben überprüft werden. Bei Genossenschaftswohnungen sind die Fristen deutlich kürzer: Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Abrechnung muss ein schriftlicher, begründeter Einspruch erhoben werden.

Angesichts der vielen Unstimmigkeiten ruft die Mietervereinigung Wien dazu auf, die Abrechnungen genau zu kontrollieren. Sollte die Abrechnung nicht im Haus ausgehängt oder direkt zugestellt worden sein, haben Mieterinnen und Mieter das Recht, diese bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter anzufordern. „Transparenz ist das A und O. Nur wer sich seine Abrechnungen genau ansieht, kann mögliche Fehler aufdecken und rechtzeitig handeln“, betont Bartok.

Quelle: ORF

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN