HomePolitikRisikogruppen: Noch keine Klarheit

Risikogruppen: Noch keine Klarheit

Gesetzliche Schutzmaßnahmen gelten für vorbelastete Beschäftigte. Außer, sie arbeiten in systemrelevanten Berufen. Corona-Kündigungsschutz fehlt.

Wie die Arbeiterkammer (AK) vergangenen Mittwoch berichtete, zieht sie für einen Asthmatiker vor das Arbeitsgericht. Der dreifache Vater hatte in seinem Betrieb Corona-Schutzmaßnahmen eingefordert und Home Office angeboten. Statt Kurzarbeit erhielt er eine Kündigung.

Das ist ein extremes Beispiel für die momentane Situation, der sogenannte Risikogruppen am Arbeitsplatz in Österreich ausgesetzt sind.

Viele Mängel

Zwar verabschiedete der Nationalrat Anfang des Monats Schutzmaßnahmen für diese recht große Schicht der Gesellschaft; zu ihr rechnet man allgemein Über-60-Jährige, chronisch Kranke und Raucherinnen und Raucher. Allein die Seniorinnen und Senioren machen mit 2,21 Mio. Menschen gut ein Viertel der österreichischen Wohnbevölkerung aus.*

Allerdings ist diese Definition nicht ins Recht eingeflossen. Das ist nicht der einzige Mangel: Generell sind Risikogruppen vom Arbeiten freigestellt, wenn Home Office unmöglich ist. Diese Regelung gilt aber nicht für systemrelevante Jobs, zum Beispiel Handels- und Pflegeangestellte. Das ist nicht nur arbeitsrechtlich problematisch, sondern auch eine unmittelbare Gefahr für die Betroffenen. Man denke etwa an eine Schwester mit Herzfehler auf einer Covid-19-Station.

Es gilt derweil auch kein Kündigungsschutz für Arbeiterinnen und Angestellte, die der Risikogruppe angehören. Der Nationalrat vergaß im Gesetzespaket auch auf Beschäftigte, die mit Risikogruppen zusammenleben.

Covid-19-Attest

Bevor eine Freistellung gültig ist, müssen der Hausarzt oder die Hausärztin ein „Covid-19-Attest“ ausstellen. Das sollte erfolgen, nachdem die Krankenkassen die gesamte Risikogruppe in Österreich über regelmäßig verschriebene Medikamente identifiziert hat. Solche Arzneien sind etwa Blutdrucksenker. Diese Identifikation soll dann den Medizinerinnen und Mediziner als Grundlage für die Atteste dienen. Nicht, weil diese ihre Schützlinge nicht kennen, sondern zur Sicherheit.

Das ist eine nachvollziehbare gesundheitspolitische Maßnahme. Der ÖGB fürchtet aber, dass viele, die jetzt freigestellt werden, nach der Pandemie ihre Stelle verlieren, wie schon jetzt im Fall des Asthmatikers. Das Covid-19-Attest könnte – analog zur verbotenen Kinderwunsch-Frage an Frauen – eine Wiedereinstellung verhindern.

Die Spitzen von ÖGB und AK beließen es dieser Tage aber bei Kritik und Appellen. So hofft Gewerkschaftsboss Wolfgang Katzian etwa, dass die Pandemie beizeiten eine neue Debatte über Verteilungsgerechtigkeit und eine Millionärssteuer anfacht. Kampfmaßnahmen drohte er nicht an.

*Stand: Mai 2019 | Quelle: Statistik Austria

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN