HomeFeuilletonGrundsätzliches von Eduard Rabofsky über die Verfassung Österreichs

Grundsätzliches von Eduard Rabofsky über die Verfassung Österreichs

Erinnerung an Eduard Rabofsky von unserem Gastautor Gerhard Oberkofler, geb. 1941, Dr. phil., Universitätsprofessor i.R. für Geschichte an der Universität Innsbruck

Der Wiener Eduard Rabofsky (1911–1994) war zweifellos eine außerordentliche Gestalt der Arbeiterklasse in Österreich.[i] In der Hoffnung, der Arbeiterklasse und allen Unterdrückten im Interesse einer menschlicheren Gesellschaft nützlich zu sein, hat er als gelernter Schlosser und Automobilarbeiter in den Saurer Werke (Wien) das Risiko auf sich genommen, sich dem Faschismus aktiv entgegen zu stellen. Von den deutschen Faschisten wurde er inhaftiert und gefoltert, sein jüngerer Bruder Alfred Rabofsky wurde als Mitglied der „Gruppe Soldatenrat“ von der deutschen Justiz im Wiener Landesgericht ermordet (1944).[ii] Eduard Rabofsky hat nach Österreichs Befreiung auf Wunsch seiner Genossen aus der kommunistischen Arbeiterbewegung das Studium der Rechte aufgenommen und nach seiner Promotion (1948) neben seiner beruflichen Tätigkeit in der Rechtsabteilung der Wiener Arbeiterkammer ohne Unterbruch zu vielen gesellschaftswissenschaftlichen und juristischen Fragen publiziert. Darüber hinaus diente er selbstlos, unbezahlt und mit keiner Parteistruktur verknüpft zivilgesellschaftlichen Gruppierungen wie dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, dem KZ-Verband, der Österreichischen Vereinigung demokratischer Juristen, den Naturfreunden und dem Kuratorium für alpine Sicherheit. 

Das Wirken von Eduard Rabofsky war vorbildhaft und über Wien hinaus Schule bildend. Der herausragende deutsche Marxist Hermann Klenner (*1926) hat sein Rabofsky übermitteltes Werk >Vom Recht der Natur zur Natur des Rechts> (1984) handschriftlich gewidmet: „Für Edi Rabofsky – von einem Schüler, nämlich HK 6. 12. 84“. Klenner hat in der Deutschen Demokratischen Republik das versucht zu realisieren, was Rabofsky für sich selbst einforderte: „Das gesamte Repertoire juristischer, philosophischer und historischer Denkleistung muss unentwegt auf der Ebene der Praxis angewendet werden, das heißt theoretisch und praktisch greifbar sein“.[iii] Zum 80. Geburtstag von Rabofsky schreibt Klenner über „Eduard Rabofskys Beitrag zur Rechtsentwicklung von unten“: „Was wäre eine Gesellschaft, in der es keine Unbestechlichen, keine Mutigen gäbe, die in Wort und Tat Widerstandshandlungen gegen die immer auf der Lauer liegende Restauration und Reaktion zu begehen befähigt und bereit sind? Was wäre eine Gesellschaft, in der es keine solchen, wie Eduard Rabosky einer ist, gäbe? Gesellschaftsfortschritt, wir sagten es bereits, ist undenkbar ohne jene vielberufene Rechtsentwicklung von unten, der sich Eduard Rabofsky mit seinem bewundernswert langen Atem verschrieben hat. Künftige Rechtshistoriker werden das zu würdigen wissen.“[iv] 

Für die Klahr Gesellschaft ist Eduard Rabofsky vergessen

Im Herbst 1993 hat Rabofsky auf Wunsch des langjährigen Parteivorsitzenden der KPÖ Franz Muhri (1924–2001) sich bereit erklärt, dessen Vorbereitungen für die Gründung der Alfred Klahr Gesellschaft zu unterstützen.[v] Mit der Alfred Klahr Gesellschaft sollte eine überparteiliche Vereinigung geschaffen werden, die für alle offen steht, welche, wie ihr langjähriger Präsident Hans Hautmann (1943–2018) noch im Jahre 2000 formuliert hat, „für die Festigung der Unabhängigkeit der demokratischen Republik Österreich, für die österreichische Neutralität, für die Förderung des österreichischen Nationalbewusstseins und humanistischer sowie internationalistischer Gesinnung in Österreich“ eintreten.[vi] Rabofsky hat – der Autor war bei einem der Telefonate von Muhri mit Rabofsky in der Wohnung von Rabofsky anwesend – Muhri, der dem Führungsapparat der Partei seit 1990 nicht mehr angehörte, zu dieser Initiative beglückwünscht. Rabofsky konnte gut einschätzen, dass nach der Implosion der europäischen Sozialismen die KPÖ zu einem ideologischen Marktplatz des nach den übrig gebliebenen Rosinen suchenden Apparats geworden ist. Von ihrem Gründungsethos hat sich die Klahr Gesellschaft seit einigen Jahren definitiv verabschiedet. Das verdeutlichen nicht zuletzt ihre „Mitteilungen“ vom Dezember 2020, die Beiträge eines von der Klahr Gesellschaft veranstalteten Symposiums „100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz“ veröffentlichen. Obschon vom Kommunisten Eduard Rabofsky wesentliche und bleibende Aussagen zur österreichischen Verfassung stammen, wird sein Name nirgends genannt. Das ist gewiss kein zufälliges Versehen, sondern beabsichtigtes Verschweigen. Die Klahr Gesellschaft hat sich noch unter dem die Fäden ziehenden Hautmann in den letzten zehn Jahren der Wiener KPÖ ausgeliefert. Deren Versumpfungsprotagonisten sind Mag. Michael Graber (*1948) als Finanzreferent und Dr. Walter Baier (*1954) als Chefideologe. Beide sind in der Wiener KPÖ als bezahlte Kader sozialisiert und „groß“ geworden. Baier agiert in der Gegenwart als transformorg! – Apostel, zumal er wegen seiner intimen Kooperation mit der evangelikalen Loretto-Bewegung – nein, es ist die evangelikale Fokolar-Bewegung – als besonders intellektuell gilt.[vii]

In seinem Beitrag „Verfassung und Klassenkampf“ stellt Baier die Dinge so dar wie er sie als vom Klassenkampf „Geläuterter“ sehen will. Denn was bedeutet schon der Kampf von Eduard Rabofsky um Gerechtigkeit gegenüber einer von Doktor Baier aus der weiten Welt des Internets geholten Theorie einer venezolanische „Neo-Schumpeterianerin“? Er blendet die Dialektik der historischen Realität aus. Für Baier ist der Revolutionär Eduard Rabofsky nicht mehr als ein Protagonist des „Stalinismus“.[viii] Und dass die Klahr Gesellschaft das heute zulässt, ist auch das Verdienst ihres wissenschaftlichen Sekretärs Manfred Mugrauer (*1977). Seit seiner Etablierung als Archivar der KPÖ und Angestellter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes hat Mugrauer Jahr für Jahr als Intellektueller dazugelernt, welche akademischen Vorteile ihm das „Mitmachen“ bringt. Beim „negativen Mitmachen“, von dem Friedrich Dürrenmatt (1921–1990) spricht,[ix] geht moralisches Sensorium und viel Wahrhaftigkeit verloren.

Eduard Rabofsky für die Durchsetzung der antifaschistisch-demokratischen Verfassung, für Staatsvertrag und Neutralität und für die praktische Ausgestaltung der Grund- und Menschenrechte

Am 15. Mai 1955 wurde der die Unabhängigkeit Österreichs sichernde Staatsvertrag von Vertretern der alliierten Besatzungsmächte USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien sowie der österreichischen Bundesregierung im Schloss Belvedere unterzeichnet.[x] Julius Raab (1891–1964) erklärte in Würdigung des sowjetischen Beitrages zur Lösung des österreichischen Problems, der Staatsvertrag sei hauptsächlich dank der Sowjetunion zustande gekommen. Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der ausländischen Truppen, erklärte Österreich seine immerwährende Neutralität, die in einem engen, völkerrechtlich verbindlichen Zusammenhang mit dem „Moskauer Memorandum“ vom 15. April 1955 steht und als friedensbildender Faktor verstanden wurde. Der Staatsvertrag beseitigte auf völkerrechtlicher Ebene die Unterwerfung Österreichs unter den deutschen Faschismus endgültig. Erstmalig in seiner ganzen Geschichte seit 1918 bekam Österreich die Möglichkeit, eine unabhängige und positive Rolle in der Welt zu spielen. Verfassungsrechtlich war nach Rabofsky damit die rechtswissenschaftlich definierte Aufgabe verbunden, alle Versuche zur Wiedererstehung einer faschistischen, sich in unterschiedlichen Varianten darstellende Gefahr in Österreich oder dessen Anschluss an Deutschland kompromisslos zu verhindern. Als erster österreichischer Verfassungsjurist sah Rabofsky den eindeutigen Auftrag der österreichischen Bundesverfassung, dass jedwede Form nationalsozialistischer Wiederbetätigung per se verboten und deshalb auch alle dahingehenden Tätigkeiten nichtig sind. Der Verfassungsgerichtshof hat sich im wesentlichen Rabofsky angeschlossen, indem er im Prüfungsverfahren zur Erkenntnis gelangt ist, dass § 3 des Verbotsgesetzes ein unmittelbar wirksames, von jedem Staatsorgan im Rahmen seines Wirkungsbereiches zu beachtendes Verbot enthält. Der Verfassungsgerichtshof betonte die Rechtspflicht aller Behörden, durch das Verbotsgesetz unmittelbar auf allen Ebenen jedwede Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn unmöglich zu machen. „Der VfGH“, so Rabofsky, „hat sich der hohen Verantwortung bewusst gezeigt, die von den Höchstgerichten bei der Abwehr nationalsozialistischer Angriffe verlangt werden muss. Dazu zwingt nicht nur die antifaschistisch-demokratische Verfassung, sondern auch das Gedenken an die furchtbaren Opfer des Nationalsozialismus“.[xi]

Da keine Verfassung von selbst Schutz gewährleistet, weil sie ja nur ein Papier ist, müsse, so argumentiert Rabofsky, das Volk für deren Erhaltung selbst sorgen. Die Ideologie des Hauptmannauditors der k. u. k. Wehrmacht Hans Kelsen (1881–1973) hat er wiederholt beeinsprucht.[xii] Seine verfassungsrechtlichen, den Zusammenhang von gesellschaftspolitisch-autoritären Bewegungen und verfassungslosen Zuständen darstellende Studien fasste Rabofsky noch 1990 zusammen in seinem Beitrag „Ver-fassungsloses Österreich. Anmerkungen zu 11 vergessenen Jahren“ zu dem von Nikolaus Dimmel und Alfred Johannes Noll herausgegebenen Sammelwerk: „Verfassung. Juristisch-politische und sozialwissenschaftliche Beiträge anläßlich des 70-Jahr-Jubiläums des Bundes-Verfassungsgesetzes“.[xiii] 1990 hat Rabofsky ein 1938 vom österreichischen Staatskanzler und späteren Bundespräsidenten Karl Renner (1870–1950) geplantes und bis zu den druckreifen Fahnen gelangtes Buchprojekt veröffentlicht, das sich zustimmend zur Annexion der Sudentengebiete durch den deutschen Faschismus aussprach und nebstbei auch die Kernprinzipien des demokratischen Rechtsstaates ablehnte. In seinem Einleitungskommentar schreibt Rabofsky: „Die Argumentationsvielfalt in dem Sudetenbuch von Renner bei der hemmungslosen Ablehnung des tschechoslowakischen Staates gliedert sich in das NS-Gesamtkonzept sprachlich und zeitlich so nahtlos ein, als wäre es ein Teil desselben. Dessen Realisierung war selbstverständlich nicht von der Mitwirkung Renners abhängig. Aber diese war geeignet, nicht nur vorhandene gleiche Interessen auf breiter Basis sichtbar zu machen, sondern in Kreisen außerhalb der NSDAP, das ‚Sudeten’besetzungsprogramm schmackhaft zu machen. Seine Hauptniedertracht lag darin, dass die demokratische Substanz der Tschechoslowakei, wovon der deutschsprachige Teil nicht ausgenommen war, dem primitivsten Deutschnationalismus geopfert wurde“.[xiv]

Vom Standpunkt der Grundrechte aus erörterte Rabofsky 1966 das bundesdeutsche KPD-Verbot. Er zeigte dabei auf, wie Grundrechte, die die Entwicklung eines demokratischen öffentlichen Lebens garantieren könnten, durch eine in der deutschen Geschichte wiederholt geübte juristische Technik zum Ersticken gebracht werden können. In Hinsicht auf Österreich schreibt Rabofsky: „Hätte etwa eine österreichische Regierung versucht, die zu ihrer Politik in Opposition stehende kommunistische Partei, die am Freiheitskampf und an der Wiedererrichtung Österreichs führend beteiligt war, einem gleichen Verfahren zu unterwerfen wie dies in der BRD geschah, so hätte sie nicht nur die Verfassung gröblichst verletzt, sondern die Existenz Österreichs als unabhängigen, demokratischen und neutralen Staat, wie sie durch den Staatsvertrag von 1955 völkerrechtlich bestätigt wurde, in eklatanter Form bedroht“.[xv]

Eduard Rabofsky war der Meinung, dass schon in Friedenszeiten ein neutraler Staat wie Österreich keine Verpflichtung übernehmen darf, die ihn in Kriege verwickeln könnte, und alles zu tun hätte, was das Vertrauen des Auslandes in seinen Neutralitätswillen stärkt. Er unterstützte deshalb die sozialdemokratische Außenpolitik von Bruno Kreisky (1911–1990) oder jene von Erwin Lanc (*1930). Diese Haltung ist in der Gegenwart im Widerspruch zur Politik auch der KPÖ, die Österreich Deutschland als dem Machtzentrum der Europäischen Union anbietet, jenem Deutschland, das völkerrechtswidrige Kriege führt und in den Nahen Osten, wo von Israel mehrere Generationen von Palästinenser malträtiert werden und im Jemen die Kinder verhungern, mit Riesenprofiten Waffen exportiert. Die Bewahrung von Österreichs Neutralität, von der sich also die auf die EU-Ideologie der Deutschen Partei Die Linke eingeschwenkte KPÖ verabschiedet hat, fasste Rabofsky als theoretische wie praktische Aufgabe auf, die von ideologisch unterschiedlichen Personen gemeinsam zu bewältigen sei. Aus der Sicht der historischen Erfahrung lehnte er den Beitritt Österreichs zur EWG aus Gründen der Neutralität und der Unabhängigkeit ab, weil ein solcher einem wirtschaftlichen Anschluss Österreichs an die von der Deutschen Bundesrepublik beherrschte EWG hinauslaufe. Auch bürgerliche österreichische Rechtslehrer wie Hermann Baltl in Graz, dessen Untersuchung über die Probleme der Neutralität Rabofsky zustimmend besprochen hat, haben es als gänzlich unzulässig nachgewiesen, dass ein neutraler Staat einer Organisation, die den Beitritt anderer Staaten ausschließt oder beschränkt, angehören kann. Franz Muhri hat den Beitritt Österreichs zur EU (1. Jänner 1995) erleben müssen. Er nahm das mit der Forderung zur Kenntnis, auch innerhalb der EU verstärkt gegen eine noch weitergehende Preisgabe der Neutralität aufzutreten. Muhri war der Meinung, das formal noch bestehende Verfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität ermögliche wenigstens innerhalb der EU gegen die weitere Militarisierung der EU und gegen ein deutsches Europa zu mobilisieren. Diese Auffassungen der österreichischen Kommunisten Eduard Rabofsky und Franz Muhri müssen aus der Vergessenheit geholt werden!


[i] Gerhard Oberkofler: Eduard Rabofsky. Jurist der Arbeiterklasse. Eine politische Biographie. StudienVerlag Innsbruck / Wien 1997 (mit Bibliographie S.338–359).

[ii] Willi Weinert: >Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer< Biografien der im Wiener Landesgericht hingerichteten WiderstandskämpferInnen. Ein Führer durch die Gruppe 40 am Wiener Zentralfriedhof und zu Opfergräbern auf Wiens Friedhöfen. Wiener SternVerlag. 4. Neu bearb. u. erg. Auflage 2017, S. 25 f. und öfter.

[iii] Eduard Rabofsky: Wider die Restauration im Recht. Ausgewählte Artikel und Aufsätze hg. von Wolfgang Maßl / Alfred J. Noll / Gerhard Oberkofler. Verlag für Gesellschaftskritik Wien 1991, S. 183.

[iv] Rabofsky, Wider die Restauration, S. 9–17, hier S. 16 f.

[v] Die Erinnerungen von Franz Muhri: Kein Ende der Geschichte. Erinnerungen. Kritische Bilanz eines politischen Lebens. Gedanken über die Zukunft. Globus Verlag 1995 hat der Autor in der Neuen Volksstimme 7–9, 1995, S. 34 f. kommentiert.Muhri dankte dem Autor (27. Juni 1995): „Es freut mich, dass Du als eine von mir hochgeschätzte Persönlichkeit, diese Schrift kommentierst und möchte versichern, dass ich auch über Deine kritischen Bemerkungen und anderen, zum Teil gegenteiligen Auffassungen, dich voll respektiere, gebührend nachdenken werde. Ich empfinde keine der kritischen Passagen, die ja eine politische Auffassung wiedergeben, als persönlich kränkend, zumal ich weiß, dass sie aufrichtig und ehrlich gemeint sind. Sehr freuen würde ich mich, lieber Genosse Oberkofler, wenn wir uns einmal irgendwo treffen und Zeit finden könnten, um über meine Schrift einschließlich der von Dir verfassten Buchbesprechung einen persönlichen Meinungsaustausch durchführen zu können. Ich nehme an, dass diese Buchbesprechung für die nVs gedacht ist. Hättest Du etwas dagegen, wenn sie auch im „Argument“ abgedruckt wird? Wenn ja, müsste ich erst mit den zuständigen verantwortlichen Genossen über eine solche Möglichkeit sprechen“. Diese „Genossen“ der KPÖ-Parteizeitung lehnten die Besprechung der Erinnerungen von Muhri ab, sie entsprach nicht mehr ihrer „zeitgemäßen“ Linie. 

[vi] Hans Hautmann: Die Alfred Klahr Gesellschaft und ihre Tätigkeit. In: Die Alfred Klahr Gesellschaft und ihr Archiv. Beiträge zur österreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Quellen & Studien 2000. Wien 2000, S.11–23, hier 11. 

[vii] Linker Aufbruch in Wien? – RotFuchs

[viii] Walter Baier: Das kurze Jahrhundert. Kommunismus in Österreich. KPÖ 1918 bis 2008. Edition Steinbauer. Wien 2009, S. 208.

[ix] Das Dürrenmatt Lesebuch. Herausgegeben von Daniel Keel. Mit einem Nachwort von Heinz Ludwig Arnold. Diogenes Zürich 1991, S. 103–110 (1976: Mitmacher).

[x] Der folgende Text nach dem Kapitel I. 11. der Biografie Oberkofler, Rabofsky, S. 125–128; dazu: Gerhard Oberkofler / Eduard Rabofsky: Pflichterfüllung für oder gegen Österreich. Historische Betrachtungen zum März 1938. Herausgeber: Kommunistische Partei Österreichs. Globus Verlag Wien 1988. 

[xi] Eduard Rabofsky, Wider die Restauration im Recht, S. 176. 

[xii] Gerhard Oberkofler / Eduard Rabofsky: Hans Kelsen im Kriegseinsatz der k. u. k. Wehrmacht (= Rechtshistorische Reihe Band 58). Peter Lang Verlag Frankfurt a. M. 1988.

[xiii] Juristische Schriftenreihe Band 22. Verlag Österreichische Staatsdruckerei 1990, S. 90–121.

[xiv] Karl Renner: Die Gründung der Republik Deutschösterreich, der Anschluß und die Sudetendeutschen. Dokumente eines Kampfes ums Recht, herausgegeben, eingeleitet und erläutert von Dr. Karl Renner mit einer Einführung von Eduard Rabofsky. Globus Verlag Wien 1990, S. XVI f.

[xv] Marxistische Blätter 1966, Heft 4, S. 39.

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN