Den Haag. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 23. Juli 2025 eine bahnbrechende Rechtsmeinung veröffentlicht: Der Schutz des Klimas ist nicht nur eine globale Herausforderung – er ist eine völkerrechtliche Verpflichtung und ein fundamentales Menschenrecht. Damit unterstreicht das höchste Gericht der Vereinten Nationen die untrennbare Verbindung zwischen Klimaschutz, Menschenwürde und nachhaltiger Entwicklung.
Staaten sind rechtlich zu Klimaschutz verpflichtet
Auf Anfrage der UNO-Generalversammlung erklärte der IGH, dass alle Staaten – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien des Pariser Abkommens sind – eine sorgfältige Sorgfaltspflicht haben, um schwerwiegende Schäden am Klimasystem zu verhindern. Diese Pflicht umfasst insbesondere Maßnahmen zur Minderung und Anpassung sowie die wirksame Kontrolle privatwirtschaftlicher Aktivitäten, etwa im Bereich fossiler Energien.
Der Gerichtshof betont, dass diese Verpflichtungen nicht nur aus den Klimaabkommen, sondern auch aus dem Völkergewohnheitsrecht, den Menschenrechtsverträgen und dem internationalen Umweltrecht erwachsen. Entscheidend ist: Staaten verletzen ihre Verantwortung, wenn sie untätig bleiben oder ihre Maßnahmen nicht dem Stand der Wissenschaft und der gebotenen Sorgfalt entsprechen.
Voraussetzung für fundamentale Menschenrechte
Insbesondere verweist das Gutachten auf das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Voraussetzung für fundamentale Rechte wie Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser und Wohnen. Dieses Recht ist untrennbar mit dem Ziel 13 der UN-Nachhaltigkeitsziele verbunden – und wird nun völkerrechtlich verbindlich interpretiert.
Die Botschaft des IGHs ist jedenfalls eindeutig: Klimaschutz ist kein politisches Wunschdenken, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Und: Wer das Klima schützt, schützt die Menschenrechte.
Quelle: OTS