In Moldawien hat die Anwaltschaft einen Generalstreik ausgerufen – als Protest gegen umstrittene Gesetzesänderungen, die ihre Unabhängigkeit bedrohen. Der Anwaltverband kritisiert eine geplante stärkere Einflussnahme des Justizministeriums und wirft dem Parlament vor, zentrale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu verletzen. Präsidentin Maia Sandu wird nun aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Chișinău. In Moldawien haben Anwälte einen Streik ausgerufen, um gegen die vom Parlament verabschiedeten Änderungen am Gesetz „Über die Anwaltschaft“ zu protestieren. Sie fordern Präsidentin Maia Sandu auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Der Vorsitzende der Anwaltskammer, Dorin Popescu, kündigte einen Generalstreik an, der am 15. Juli beginnen soll. Seiner Meinung nach wurde der Gesetzentwurf mit den Änderungen „heimlich“ zur Abstimmung gebracht, ohne vorherige Konsultationen. Außerdem ist Popescu der Ansicht, dass die Änderungen die Unabhängigkeit der Anwaltschaft ernsthaft untergraben.
Während des Streiks werden Anwältinnen, Anwälte und Referendare ihre juristische Tätigkeit einstellen, einschließlich der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen. Der Streik soll bis zum 25. Juli andauern, wenn ein außerordentlicher Anwaltskongress einberufen wird. Die Anwälte haben außerdem einen Appell an Präsidentin Maia Sandu gerichtet, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.
Insgesamt werfen die Anwälte dem Parlament vor, unter dem Deckmantel von Reformen die Unabhängigkeit ihres Berufsstandes zu untergraben und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen.
Verletzung grundlegender Rechtsstaatsprinzipien
Der Anwaltverband wurde beispielsweise erst am Tag der parlamentarischen Abstimmung über die Änderungen informiert, was gegen gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren verstößt. Künftig sollen Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums sowie Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in zentrale Gremien wie die Lizenzierungs- und Disziplinarkommission berufen werden. Die Anwälte sehen darin eine Politisierung und staatliche Kontrolle über interne Entscheidungen des Berufsstands.
Die Gesetzesänderung führt eine dreijährige Sperrfrist für die Wiederwahl in Verbandspositionen ein. Kritiker befürchten dadurch eine gezielte Ausschaltung erfahrener Funktionsträger und eine Schwächung der innerverbandlichen Kontinuität. Die Anwälte argumentieren außerdem, dass die Änderungen den UN-Prinzipien zur Rolle von Anwälten und europäischen Standards zur Selbstverwaltung juristischer Berufe widersprechen.
Durch die Mitwirkung externer, vom Staat ernannter Mitglieder in entscheidenden Gremien droht laut den Kritikerinnen und Kritikern eine indirekte Unterordnung der Anwaltschaft unter politische Instanzen.
Insgesamt werfen die Anwälte dem Parlament vor, unter dem Deckmantel von Reformen die Unabhängigkeit ihres Berufsstandes zu untergraben und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen.
Quellen: NewsMaker / NewsMaker