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Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Jahr 2019

Die Statisik zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Jahr 2019 wurde im Juni veröffentlicht. Arbeiter haben ein höheres Risiko für Unfälle als Angestellte. Die Zahlen zu tödlichen Arbeitsunfällen im Jahr 2019 sind noch nicht bekannt.

Österreich. Im Juni publizierte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die aktuellen Zahlen zu Arbeitsunfällen im Jahr 2019. 161.236 Schadensfälle wurden anerkannt, davon 105.449 Arbeitsunfälle Erwerbstätiger, 54.589 Unfälle von in Ausbildung Befindlichen und 1.198 Fälle von Berufskrankheiten. Die Gesamtzahl der Schadensfälle 2019 enthält über alle Versicherungsarten insgesamt 145.656 Arbeitsunfälle und 14.382 Wegunfälle. Das bedeutet pro 1.000 unselbständig Beschäftigter haben 24 einen Arbeitsunfall, wenn die Wegunfälle abgezogen sind.

Arbeiterinnen und Arbeiter haben signifikant häufiger Arbeitsunfälle als Angestellte. Der Bereich Bau hat dabei das höchste Unfallrisiko, gefolgt von Wasserversorgung und Abfallentsorgung. Die Statistik der AUVA zeigt außerdem, dass „‚Kontrollverlust‘ über Maschinen, Transportmittel und Werkzeuge (33.643 Arbeitsunfälle), ‚Sturz und Absturz‘ (18.865 Arbeitsunfälle) sowie ‚Bewegung des Körpers ohne körperliche Belastung‘, zum Beispiel unkoordinierte Bewegungen, Zusammenstöße oder Treten auf scharfe Gegenstände (17.669 Arbeitsunfälle)“ am häufigsten zu Verletzungen führen.

Die häufigste durch die AUVA anerkannte Berufskrankheit sind Lärm- und folglich Hörschäden, gefolgt von Hautschäden. Die Zahlen zu tödlichen Arbeitsunfällen ist noch nicht zugänglich, 2018 starb im Schnitt jeden dritten Tag eine Person in Österreich durch einen Arbeitsunfall.

Die Arbeiterklasse zahlt mit ihrer Gesundheit

Bei diesen Zahlen, die vielleicht als harmlos erscheinen, muss im Hinterkopf gehalten werden, dass es sich um die anerkannten Zahlen handelt. Viele Unfälle scheinen offenbar nicht der Rede wert zu sein und werden deshalb nicht gemeldet, selbiges gilt für Berufskrankheiten. Sofern diese gemeldet werden, müssen sie dann auch erst einmal anerkannt werden. Es wird berichtet, dass es sich hierbei – insbesondere wenn es um die Anerkennung von Versehrtenrente in Folge von Arbeitsunfällen oder Rentenansprüche durch Berufskrankheiten geht – vielfach um einen bürokratischen und langwierigen Hürdenlauf handelt, der vielfach auch zur psychologischen Belastungsprobe wird.

Jeder Tod durch einen Arbeitsunfall, jeder Arbeitsunfall und jede Berufskrankheit ist ein Fall zu viel. Das Sekretariat der Partei der Arbeit (PdA) hält in diesem Zusammenhang fest, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter Opfer eines Systems sind, in dem Profit, der maximiert wird, im Zentrum steht und sie Opfer des Kapitalismus sind.

Quellen: AUVA / APA-OTS / Partei der Arbeit

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