HomeKlassenkampfArbeitszeitverkürzung im privaten Sozialbereich ist eine Mogelpackung

Arbeitszeitverkürzung im privaten Sozialbereich ist eine Mogelpackung

Wien. Ab diesem Jahr tritt für die Betriebe der Sozialwirtschaft Österreichs (SWÖ) eine Arbeitszeitverkürzung in Kraft: Statt 38 werden ab sofort 37 Stunden für eine Vollzeitstelle veranschlagt. In gewerkschaftlichen und sozialdemokratischen Kreisen wird diese neue Regelung als ein neuer Meilenstein gefeiert – ist doch die letzte Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich knapp 40 Jahre her, als in vielen Kollektivverträgen 38,5‑Stundenwoche eingeführt wurde. Neben der Tatsache, dass diese Regelung nicht flächendeckend ist, führten kapitalistische Regierungskonstellationen seit den 1990er-Jahren verstärkt Privatisierungs- und Deregulierungsmaßnahmen ein, um den Bedürfnissen der Unternehmerseite zu entsprechen, so z.B. veränderte Durchrechnungszeiträume bei der Arbeitszeit, um Überstundenzahlungen einzusparen und Arbeitsverdichtung in ehemals öffentlichen Betrieben.

Arbeitszeitverdichtung

Für viele Betriebe in der Sozialwirtschaft, in denen die Beschäftigten außer salbungsvollen Worten vonseiten der Herrschenden und mediale Lobhudelei nichts hatten, stellt diese Arbeitszeitverkürzung keine spürbare Verbesserung dar. Im Gegenteil: Das MOMENTUM-Magazin zitiert eine Sozialarbeiterin, die berichtet, wie die reduzierte Vollzeit in Kombination mit dem Personalmangel eine faktische Arbeitsverdichtung bedeutet. Die Vollbeschäftigten haben nun eine Stunde weniger Arbeitszeit, weshalb eine Teilzeitbeschäftigte aufstocken muss. Überhaupt haben viele Betriebe und Vereine, die z.B. im psychosozialen Dienst, in der Betreuung von Asylwerbern oder in Behindertenheimen arbeiten, kaum Vollzeitbeschäftigte. Die schlechten Arbeitsbedingungen, welche sich vor allem durch den Personalmangel bemerkbar macht, treibt viele in die „Teilzeitfalle“: Obwohl eine Teilzeitanstellung geringerem Einkommen und Sozialversicherungsleistungen einhergeht (z.B. Pensionen, Arbeitslosengeld), erscheint eine Vollzeitstelle als eine enorme psychische Belastung.

Diese altbekannten Zustände befeuerten die beachtlichen Arbeitskämpfe rund um die Kollektivvertragshandlungen der SWÖ, bevor sie nach ein paar Wochen und rund um das Einsetzen der ersten Lockdown-Maßnahmen im März 2020 einen unrühmlichen Abschluss gefunden hat. Das ist nicht weiter verwunderlich: Dass Wochen vor diesem KV-Abschluss in 300 Betrieben die Arbeit niedergelegt wurde und die Beschäftigten für härtere Kampfmaßnahmen plädierten, stellte die sozialdemokratisch dominierte Gewerkschaftsbürokratie, die Regierung und natürlich die Arbeitgeber unter enormen Druck. Im Windschatten der pandemischen Krise wurde daher die Arbeiterbewegung wieder einmal verraten und ein Kollektivvertrag ausverhandelt, der insgesamt eine Lohnerhöhung von 2,7 Prozent vorsah, 500 Euro als „Coronaprämie“ und eine Arbeitszeitverkürzung von 1 Stunde ab 2022. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat nach der Losung „Wir sitzen alle im selben Boot“ also einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der gleich für 3 Jahre gelten sollte, weil ihnen die Kampfmaßnahmen in der SWÖ aus den Händen zu gleiten drohte. Sie hätte die Chance gehabt, mit dem sozialpartnerschaftlichen Betrug zu brechen, an den sich der ÖGB, leider aber auch viele Betriebsräte, trotz der Streikbereitschaft der Arbeiterklasse klammern.

Quelle: Moment

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