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Freispruch wegen Mordversuch: Urteil aufgehoben

Wien. Am 19. August 2021 lauerte ein 52-jähriger Mann seiner in Trennung von ihm lebenden Ehefrau an der bei der U‑Bahn-Station Pilgramgasse auf. In eine Zeitung gewickelt führte er ein Messer mit sich, mit dem er mehrmals auf die Frau einstach. Als Passantinnen und Passanten eingriffen, gelang es der schwerverletzten Frau zu flüchten.

Damit war der Angriff auf die Frau allerdings nicht vorbei. Der Mann verfolgte die Frau und soll, Zeuginnen und Zeugen zufolge geschrien haben, dass er sie umbringen werde. Auf der Pilgrambrücke gelang es der Verfolgten schließlich, den Angriff mittels Pfefferspray abzuwehren. 

Das Pfefferspray hatte sie sich besorgt, nachdem sie aus der Wohnung ausgezogen war und die Scheidung eingereicht hatte. Der Mann war schon in der Vergangenheit übergriffig aufgetreten. Schon 2001 war die Frau von ihm über drei Tage in der Wohnung eingesperrt worden, weil er auf eine Beerdigung nach Serbien musste. Dementsprechend befürchtete sie einen Angriff des Mannes als Folge der Trennung und besorgte sich den Pfefferspray, um sich gegeben Fall verteidigen zu können.

Bei einem ersten Prozess im März entschieden die Geschworenen allerdings mit einer 4:4 Entscheidung, dass der Mann die Frau nicht versucht hätte umzubringen. Der 52-Jährige hatte eine Mordabsicht im Prozess auch bestritten. Einem psychiatrischen Gutachten des Sachverständigen Siegfried Schranz ist zu entnehmen, dass der Angeklagte an einer wahnhaften Störung leide. Diese Störung betrifft allerdings nicht seine ganze Persönlichkeit und der Mann konnte zum Tatzeitpunkt sehr wohl zwischen Recht und Unrecht unterscheiden. Die Berufsrichter setzten das Urteil der Geschworenen nach dem ersten Prozess aus. Heute steht er zum zweiten Mal in Wien vor Gericht, ein Urteil wird noch heute erwartet.

Quelle: ORF

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