HomeKlassenkampfFrauenOpfer nach sexueller Belästigung gekündigt

Opfer nach sexueller Belästigung gekündigt

Steiermark. Die Arbeiterkammer (AK) berichtet von einer Kündigung die einer Opfer-Täter-Umkehr gleichkommt. In der Steiermark kam es zu der Kündigung einer Kollegin, mit der Begründung „Auf Mitarbeiterinnen, die einen auf Me Too machen, kann ich verzichten.“ Diesem Ausspruch ging voraus, dass eine Kollegin, die durch die AK als Frau H. bezeichnet wird freitags mit einer Kollegin etwas trinken gehen wollte. Ein Kollege schloss sich Berichten zufolge ungefragt an und griff Frau H. zwischen die Beine, versuchte sie zu Küssen. Als sie dich dagegen zur Wehr setzte beschimpfte er sie als „Schlampe“ und „Hure“, daraufhin machte sich Frau H. auf die Flucht und der Übergriffige folgte ihr, hierbei verletzte er sich selbst. Am darauffolgenden Montag wurde sie mit den oben geschriebenen Worten gekündigt, ohne dass die Fakten interessiert hätten.  Die AK-Steiermark ging gegen diese Kündigung vor und erzielte 1.300 Euro Schadensersatz für die Kollegin. Das Geld ist sicherlich besser als leer auszugehen, jedoch erscheint es bei diesem Vorgehen wie ein Farce, da es der Kollegin weder ein geregeltes Einkommen bietet noch eine Konsequenz für die Täter impliziert.  Quelle: Arbeiterkammer
- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN