HomeKlassenkampfKV-Abschluss der Tischler: Kleine Fortschritte, ein Foul und ein großer Umfaller

KV-Abschluss der Tischler: Kleine Fortschritte, ein Foul und ein großer Umfaller

Mit weitreichenden Zugeständnissen der Gewerkschaft Bau-Holz endeten die KV-Verhandlungen der Tischler. Während die Gewerkschaft jubelt und vieles verschweigt, steht sie nach den tatsächlichen Informationen über das Verhandlungsergebnis wie ein zerrupftes Hendl da.

Wien. Die Tischler und das holzgestaltende Gewerbe erhalten ab 1. Mai um 2,1 Prozent mehr Lohn, aber nur jene, die nach dem Kollektivvertrag bezahlt werden. Nachdem die Kollektivvertragslöhne quasi Untergrenzen sind, und in der Praxis mehr bezahlt wird, ist die spannende Frage, wie viel alle jene bekommen, die über dem KV-Lohn bezahlt werden. Und da ist ein schweres Foul eingebaut, über das die Gewerkschaft Bau-Holz lieber schweigt. 

2,1 Prozent, die keine sind

Nehmen wir als Beispiel die Lohngruppe IV (Facharbeiter): Der KV-Mindestlohn betrug per 30.04.2021 EUR 11,34. Davon werden die 2,1 Prozent Lohnerhöhung berechnet, das ergibt eine Erhöhung des KV-Lohnes per 1. Mai um 24 Cent. Mit der sogenannten „Parallellverschiebung“ erhalten all jene, die mehr als den Mindestlohn verdienen, auch nur diese 24 Cent mehr. Das bedeutet zum Beispiel bei einem bisherigen Stundenlohn von EUR 13 in Zukunft EUR 13,24. Das sind dann aber nicht 2,1 Prozent Lohnerhöhung, sondern nur mehr 1,8 Prozent. Mit steigender Überzahlung über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn wird der Prozentsatz immer kleiner, weil immer nur der Fixbetrag dazugerechnet wird, der sich aus dem Mindestlohn ableitet.

Es wurde auch bereits ein Lohnabschluss für den 1. Mai 2022 getätigt, der vorsieht, dass es eine Lohnerhöhung von 0,5 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex geben soll.

Kleine Fortschritte und unverbindliche Empfehlungen

Als kleiner Fortschritt ist zu bewerten, dass für die Tischlerinnen und Tischler künftig der 24. und der 31. Dezember arbeitsfrei sind. Bisher war ein halber Arbeitstag vorgesehen. Weiters gibt es seitens der „Sozialpartner“ die unverbildliche Empfehlung, den Beschäftigten eine Corona-Prämie in der Höhe von 300 Euro auszubezahlen und die Monteurinnen und Monteure bei Übernachtungen in Einbettzimmern unterzubringen.

Umfaller bei Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen der Arbeiter, die ab 1. Juli generell an jene der Angestellten angeglichen werden sollten, also eine Frist von drei Monaten, wurden gleich im Vorfeld aufgeweicht. So gibt es im ersten Jahr der Beschäftigung eine Frist von zwei Wochen, nach einem Jahr von drei Wochen, nach 9 Jahren sechs Wochen und nach 22 (!) Jahren 9 Wochen. 

Zum Vergleich: Im Angestelltengesetz gelten folgende Fristen bei Kündigung durch das Unternehmen: Im ersten und zweiten Arbeitsjahr beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen; danach verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer des Dienstverhältnisses zunächst auf 2 Monate, nach dem vollendeten 5. Dienstjahr auf 3, nach dem vollendeten 15. Dienstjahr auf 4 und nach dem vollendeten 25. Dienstjahr auf 5 Monate.

Von der groß angekündigten Angleichung der Arbeiter-Kündigungsfrist an die der Angestellten keine Spur, denn in die ab 1. Juli geltende Angleichung wurden offenbar „Gestaltungsmöglichkeiten“ in den Kollektivverträgen eingebaut.

Solche Umfaller und Tricks gehen nur durch, weil die Arbeiterinnen und Arbeiter stillhalten. Um mehr zu erreichen muss eine kämpferische Basis heranreifen, von der die Gewerkschaftsbonzen zum Handeln gezwungen werden. Denn mit diesem Abschluss werden wieder nur die Krümel an die Beschäftigten verteilt, während die satten Gewinne, die auch während Corona gemacht wurden, von den Unternehmern der Branche eingestreift werden.

Quellen: WKO/GBH

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