HomeKlassenkampfMAN Steyr: Neues Gutachten untermauert Rechtsansicht der Gewerkschaft

MAN Steyr: Neues Gutachten untermauert Rechtsansicht der Gewerkschaft

Steyr. Die Kanzlei Jarolim Partner ist nun der Frage nachgegangen, was es für MAN künftig als Bieter in öffentlichen Ausschreibungen bedeuten würde, wenn das Unternehmen trotz einer bestehenden Standort- und Beschäftigungsgarantie das Werk in Steyr schließe und betriebsbedingte Kündigungen ausspreche.

In ihrem Gutachten, das im Auftrag der Gewerkschaft erstellt wurde, hält die Kanzlei fest, dass betriebsbedingte Kündigungen bei einer Bestätigung der Rechtswidrigkeit eine „schwere berufliche Verfehlung“ bedeute und die „vergaberechtliche Zuverlässigkeit“ von MAN infrage stelle. Die Anwältin Nadia Kuzmanov, die bei Jarolim Partner das Department für Vergaberecht leite, bezieht sich auf Feststellungen des Professors der Universität Graz, Gert-Peter Reissner, der besagte Garantien als eine echte Betriebsvereinbarung im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) einstufe und damit betriebsbedingte Kündigungen für rechtsunwirksam hält. „Werden die geplanten Kündigungen realisiert, darf daher aus gutem Grund davon ausgegangen werden, dass diese Vorgehensweise mit Verstößen gegen Bestimmungen des ArbVG einhergeht“, erklärt Kuzmanov.

Sollten die Kündigungen demnach rechtsunwirksam seien, würden hohe Rechts- und Kostenfolgen auf den MAN-Konzern zukommen. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, sehe das Bundesvergabegesetz jedoch vor, dass diese nur „an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Bieter“ vergeben werden dürften. Die Juristin bezweifelt diese Zuverlässigkeit beim MAN-Konzern.

Ob die Kündigungen der Kolleginnen und Kollegen bei MAN Steyr rechtens seien, wird demnächst wohl auch die Gerichte beschäftigen. Der Betriebsrat kündigte an, beim Arbeits- und Sozialgericht in Steyr eine Klage einzubringen. Ein entsprechender Beschluss sei bereits gefallen.

Quelle: ORF

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