Ein Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen sechs Personen, was seit Dezember letzten Jahres läuft, wird nun mit absurden Begründungen vonseiten der Staatsanwaltschaft eingestellt. Mehrere Organisationen zeigen sich empört und äußern scharfe Kritik.
Wels. Das Ermittlungsverfahren gegen sechs Personen wegen Wiederbetätigung wurde eingestellt. Unter den Verdächtigen befinden sich mindestens ein Beamter und ein FPÖ-Funktionär. Gegen sie wurde seit Ende letzten Jahres ermittelt, nachdem belastende Fotos aufgetaucht waren. Darauf zu sehen: Eine Person mit Seitenscheitel und aufgeklebtem Hitlerbart, die den sogenannten Kühnengruß zeigt (eine Abwandlung des Hitlergrußes, bei dem Daumen, Zeige- und Mittelfinger ein „W“ für „Widerstand“ formen). Auf einem weiteren Foto ist eine Person zu sehen, die das international als White-Power-Zeichen bekannte Handzeichen macht.
Die Fotos sorgten bereits im Dezember für öffentliche Kritik – sowohl von SPÖ und Grünen als auch von der Welser Initiative gegen Faschismus (Antifa). Man sprach von einem mindestens geschmacklosen, im schlimmsten Fall jedoch vorsätzlich faschistischen, und somit verfassungsrechtlich relevanten, Akt. Kritisiert wurde auch, dass der Welser FPÖ-Bürgermeister Andreas Rabl die Vorfälle verschwieg und keine Konsequenzen für die Beteiligten zog.
Rabl verteidigte die Beschuldigten bereits damals. Das White-Power-Zeichen sei lediglich das Schwimmerzeichen für „OK“, der Kühnengruß nur das „Victory“-Zeichen. Dass letzteres mit zwei Fingern gezeigt wird und der Arm nicht erhoben ist, ignorierte er. Auch der aufgeklebte Hitlerbart sei laut Rabl nur ein missverstandenes „mexikanisches Kostüm“, man habe eine „Viva la Mexico“-Party gefeiert, mit Ponchos, Sombreros und Bärten. Dass diese Darstellung ebenfalls rassistische Stereotype bedient, wurde nicht weiter kommentiert.
Staatsanwaltschaft erkennt „Satireaufführung“
Die Staatsanwaltschaft stufte das Verhalten der Beteiligten als bloßen Scherz ein. Die angebliche Alkoholisierung des Beschuldigten sowie der „schräg aufgeklebte Bart“ sprächen dafür, dass es sich um eine humorvolle Darstellung gehandelt habe. Auch der Kühnengruß sei – so die absurde Begründung – lediglich eine ironische Anspielung auf den ehemaligen FPÖ-Klubobmann H.C. Strache, der sich seinerzeit ebenfalls aus dieser Geste herauszureden versuchte („Ich wollte drei Bier bestellen“).
Diese Rechtfertigungen widersprechen nicht nur den früheren Aussagen der Beschuldigten selbst, sondern ignorieren auch belastende Hinweise, etwa Berichte, wonach einer der Beschuldigten sich im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen mit zum Hitlergruß erhobenem Arm ablichten ließ.
Kritik von Mauthausen Komitee und Antifa
Die Antifa Wels reagierte empört auf die Einstellung des Verfahrens und fordert die Fachaufsicht im Justizministerium zum Einschreiten auf. Auch das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) kritisierte die Entscheidung scharf. „In einer Zeit, in der so viele rechtsextreme Straftaten begangen werden wie noch nie, verhöhnt diese Fehlentscheidung den antifaschistischen Auftrag der Bundesverfassung und die NS-Opfer“, sagte MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi.
Dieser Fall entlarvt, wie viele zuvor, die Justiz des bürgerlichen Staates. Sie dient nicht dem Schutz der arbeitenden Bevölkerung vor Faschismus und anderen brutalen Ausprägungen kapitalistischer Herrschaft. Die einzigen Gesetze, die konsequent durchgesetzt werden, sind jene, die das Eigentum der bürgerlichen Klasse schützen.