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Mit leeren Taschen nach Kairo

Wien. Wie das Finanzministerium bekanntgab, wurde ein steirischer Unternehmer vor kurzem vom Flughafenzoll mit einem hohen Bargeldbetrag erwischt, mit dem er in die ägyptische Hauptstadt Kairo fliegen wollte. Insgesamt fanden die Zöllner den Betrag von 97.510 Euro. Gesetzlich ist ein Betrag, der die Grenze von EUR 10.000 bei der Aus- oder Einreise in die EU übersteigt, jedoch anmeldepflichtig. Allein für den Verstoß gegen diese Regel kassierte der Mann eine Strafe in der Höhe von 5.000 Euro.

Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer bekannt gab. Er wolle damit Waren für eben diese Firmen ankaufen. Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass das Steuerkonto der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies. Auch den Kollegen des betrieblichen Veranlagungsteams der zuständigen Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamts Österreich war der Mann bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen. Mit einem kurzfristigen Vollstreckungsauftrag der zuständigen Finanz-Dienststelle wurden 90.900 Euro des mitgeführten Betrags gepfändet.

Es wäre wünschenswert, wenn die Behörden immer derart rigoros die immensen Schulden der Unternehmer an den Staat eintreiben würden. Abgesehen davon werden von den Konzernen im großen Stil Steuern „vermieden“, sodass der Staat bei den großen gar nichts zum Eintreiben hat. Ihre ewige Ausrede, dass sie ja ohnehin Mehrwertsteuer zahlen würden, ist ein Schwachsinn, denn diese bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten, die Firmen haben sie nur an den Staat abzuführen.

Quelle: APA-OTS

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