Wien. Eine AUA-Maschine ist im Juni 2024 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien in ein Hagelunwetter geraten und musste danach mit beschädigter Windschutzscheibe notlanden. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB). Ihnen wird vorgeworfen, die Untersuchung dieses Vorfalls behindert zu haben und wichtige Beweismittel wie Cockpitstimmrekorder und Flugdatenschreiber nicht umgehend sichergestellt zu haben.
Der Airbus A320 landete damals sicher in Schwechat, allerdings erlitt das Flugzeug erhebliche Schäden. Gegen die Pilotin, den Piloten sowie das Unternehmen Austrian Airlines läuft bereits ein anderes Verfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung. Diskutiert wird, ob mögliche Mängel bei der Schulung zum Wetterradar vorlagen. Die AUA bestreitet dies und betont ihrerseits, eine rasche Auswertung aller Flugaufzeichnungsdaten zu befürworten, sofern die Vorgaben des EU-Rechts und des nationalen Rechts berücksichtigt würden.
Der Wiener Anwalt Wolfgang List, der einige Passagiere vertritt, wirft der Untersuchungsstelle vor, in ihrem Bericht den Zwischenfall als geringfügig einzustufen und kritische Details zu verschweigen. Die Beschuldigten, darunter die Leiterin der SUB, hätten die Vorgänge „nicht unmittelbar nach dem Vorfall untersucht“. Das betroffene Verfahren wurde mittlerweile innerhalb der Behörde an andere Personen übertragen, teilte das zuständige Ministerium mit, man arbeite selbstverständlich an der Aufklärung mit.
Der aktuelle Zwischenbericht hält fest, dass zum Zeitpunkt des Unwetters in der Steiermark die Kopilotin allein im Cockpit war. Sie hatte wegen unzuverlässiger Instrumentenanzeigen und einer beschädigten Windschutzscheibe nach dem Funkspruch „Mayday“ den Landeanflug eingeleitet. Ein endgültiger Abschlussbericht zu dem Hagelvorfall liegt noch nicht vor. Die Untersuchungen und Verfahren dauern an.
Quelle: ORF