Seit dem Landtagsbeschluss von 2009 sollten Vorarlbergs Gemeinden gemäß dem Spielraumgesetz Konzepte für Spiel- und Freiräume entwickeln. Doch erstaunlicherweise fehlt auch 15 Jahre später in über einem Viertel der 96 Gemeinden ein solches Konzept. Dies wirft einen Schatten auf die Umsetzung eines Gesetzes, das die Schaffung offener und kinderfreundlicher Gemeinschaften fördern soll.
Bregenz. Das Spielraumgesetz legt den Fokus auf die Notwendigkeit ausreichender Spielmöglichkeiten im Freien und fordert, dass die Gemeinden Konzepte erstellen, welche die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in der Bevölkerung berücksichtigen. Dabei sollen Raumplanungsfachleute sowie die Bürger, insbesondere die jüngere Generation, einbezogen werden. Doch trotz finanzieller Anreize seitens des Landes fehlen fast 30 Spielraumkonzepte, und Sanktionen für die Nichterfüllung dieser Pflicht sind nicht vorgesehen.
Besonders auffällig ist, dass viele kleinere Gemeinden, darunter solche im Großen Walsertal oder im Bregenzerwald sowie Rheintalgemeinden wie Sulz und Gaißau, von dieser Lücke betroffen sind. Einige Gemeinden haben bereits erfolgreiche Konzepte erstellt und Spielplätze ausgebaut, während andere trotz des klaren gesetzlichen Auftrags bisher zurückgeblieben sind.
Die Hürden für kleinere Gemeinden könnten im Aufwand für die Konzepterstellung liegen, doch das Gesetz fordert nicht nur eine Bestandsaufnahme vorhandener Spielplätze, sondern auch Pläne für zukünftige Entwicklungen. Trotz dieser Herausforderungen sind keine Sanktionen vorgesehen, was die Frage nach der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Spielraumgesetzes aufwirft. Inwiefern die betroffenen Gemeinden in Vorarlberg diesen gesetzlichen Rahmen zur Förderung von Freiräumen für Kinder und Jugendliche in Zukunft nutzen werden, bleibt abzuwarten.
Quelle: ORF