Nachdem die aktuelle Gesetzeslage es den Regierungsparteien nicht möglich macht, staatliche Beamte für ihre Social-Media Auftritte arbeiten zu lassen, wird diese prompt von den bürgerlichen Parteien geändert.
Wien. Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen haben sich auf eine neue Gesetzesnovelle geeinigt. Künftig dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien und des Parlaments die Social-Media-Auftritte von Politikern dieser Parteien betreuen. Das bedeutet: Arbeit, die mit Steuergeldern finanziert wird, darf künftig für parteipolitische Selbstdarstellung und Werbung verwendet werden.
Auslöser für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) sowie eine Rüge durch den Rechnungshof: Diese hatten gegen ÖVP, NEOS und Grüne Bußgelder verhängt. Der Grund: Die bisherige Praxis, Ministeriumsmitarbeiter für parteibezogene Social-Media-Arbeit einzusetzen, wurde als illegale Parteispende gewertet.
Ursprünglich sah die Gesetzesnovelle vor, auch rückwirkend zu gelten – damit wären die über 200.000 Euro an verhängten Bußgeldern hinfällig geworden. Nach starker öffentlicher Kritik, unter anderem seitens des UPTS, wurde dieser rückwirkende Teil der Regelung gestrichen.
Dieser Fall zeigt: Gesetze und Regelungen gelten nicht für die Herrschenden und können, wenn sie ihren Interessen im Weg stehen, jederzeit geändert werden. Die Einzigen, die Gesetze wirklich treffen, sind die Arbeitenden, Jungen und Studierenden.
Quelle: ORF